Wohraumberatung
Beratung für die Wohnungsanpassung bzw. Wohnumfeldverbesserung
Der Pflegebedarf ist keineswegs nur abhängig von körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheiten, Behinderungen und Einschränkungen. Auch die Erreichbarkeit und Ausstattung der Wohnung sind zu berücksichtigen. Bei notwendigen Änderungen kann die Pflegekasse einen Zuschuss leisten, wobei ein angemessener Eigenanteil gefordert werden kann. Solche Änderungen können sein: Die Verbreiterung von Türen, Abbau von Schwellen, behinderungsgerechter Ein- oder Umbau einer Wanne oder Dusche, Rampe für Rollstuhlfahrer usw.