Finanzierungsmöglichkeiten

Bei einer Vielzahl unserer ambulanten Unterstützungsangebote können diverse Kostenträger für die Finanzierung eintreten.

 

Das sind z. B.:
  • Jugendämter
  • Sozialämter
  • Krankenkassen
  • Pflegekassen

Wir beraten Sie gern über die jeweils erforderlichen Voraussetzungen, helfen Ihnen bei der Antragstellung und begleiten Sie bis hin zum endgültigen Bescheid.

Hinweis: Am 01.07.2008 ist die Pflegereform in Kraft getreten. Hier haben wir Ihnen die wichtigsten Eckpunkte diesebzüglich in einer PDF-Datei zum Download zusammengestellt.