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Die Versicherungsstelle für chronisch kranke und behinderte Menschen (Competence Centrum Behindertenhilfe CCB) in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband - Gesamtverband und der Paritätischen Vorsorge informiert.
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Die Vertragspartner der Fortführungsvereinbarung (FFV LRV) haben sich darauf verständigt, für bestimmte Leistungstypen eine Differenzierung der Maßnahmenpauschale nach Leistungsberechtigtengruppen vorzunehmen. Dazu wurden Verfahrensregelungen getroffen, die in der Anlage 4 FFV LRV zu finden sind.
Als Differenzierungsinstrument wurden die ... -
UN-Behindertenrechtskonvention
Die Übereinkunft der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verfolgt das Ziel, behinderte Menschen als gleichwertige Bürger ihres jeweiligen Landes anzuerkennen und die Weichen dafür zu stellen, dass sie mit gleichen Rechten wie nichtbehinderte Menschen mitten in ih... -
Der III. Vertrag bestimmt die einheitlichen Leistungsstandards und Leistungsvergütungen für Vereinbarungen nach § 75 ff SGB XII.
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Der FFV LRV regelt die Grundlagen für Vereinbarungen nach § 75 ff SGB XII.
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Die Prüfungsvereinbarung kann für eine Vereinbarung nach § 75 ff SGB XII genutzt werden. Sie ist eine Empfehlung der gemeinsamen Kommission des "Landes-rahmenvertrages" nach § 79 SGB XII.
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