Voraussetzung für den Bezug von Betreuungsleistungen ist eine Einstufung im Sinne einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
Zusätzliche Betreuungsleistungen
Die Betreuungsleistungen werden in zwei Stufen zur Verfügung gestellt:
- Grundstufe: 100,- € pro Monat
- Erhöhter Betrag: 200,- € pro Monat
Durch die Pflegereform 2008 stehen die Leistungen nun als Monatsbeträge (und nicht mehr als Jahresbetrag) zur Verfügung. Der Gesetzgeber wollte damit erreichen, dass die Pflegepersonen kontinuierlich (also jeden Monat) entlastet werden und nicht nur einmal im Jahr.
Nicht ausgeschöpfte Beträge können in den nachfolgenden Monaten eingesetzt werden, im Jahr nicht ausgeschöpfte Beträge können in das Folgehalbjahr des nächsten Kalenderjahres übertragen werden.
Kostenerstattung = keine direkte Abrechnung!
Die Betreuungsleistungen werden nicht direkt von der Pflegekasse bezahlt, sondern sind zunächst von Pflegebedürftigen zu bezahlen. Die Pflegekassen erstatten dann dem Pflegebedürftigen diese Kosten (Kostenerstattung).
Folgende Leistungen können mit der Betreuungsleistung finanziert werden:
- Tages- oder Nachtpflege sowie Kurzzeitpflege (teilstationäre Pflege)
- Leistungen zugelassener Pflegedienste, sofern es sich um besondere Angebote der allgemeinen Anleitung und Betreuung und nicht um Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung handelt.
- Niederschwellige Betreuungsangebote, die nach Landesrecht über § 45c gefördert werden oder förderungsfähig sind.
Diese Leistungen stehen zwar auch als Regelleistung zur Verfügung, aber das Budget der Betreuungsleistung kann zusätzlich zur Finanzierung genutzt werden. Mit dem Budget können alle anfallenden Kosten der teilstationären Pflege finanziert werden, auch die Kosten für Unterkunft, Ernährung, Fahrtkosten sowie die Investitionskosten!
Die Zusätzlichen Betreuungsleistungen sollen andere Leistungen finanzieren außerhalb des normalen Leistungskatalogs. Pflegedienste bieten hier Betreungs-und Begleitungsangebote an, möglich sind Betreuungen in Kleingruppen.
Dies sind Angebote, die im Regelfall durch ehrenamtliche Mitarbeiter der Pflegedienste organisiert und begleitet werden wie Gesprächsgruppen, Betreuungsgruppen und ähnliche Angebote.
Eine Liste der Pflegedienste mit Betreuungsangeboten nach § 45b sowie weitere niederschwellige Betreuungsangebote können über die zuständige Pflegekasse oder die örtlichen Beratungsstellen bezogen werden.