Kreisverband:
Tages-/Nachtpflege (§ 41 SGB XI)

Das Angebot der Tagespflege kann man vielleicht am Besten mit einem Vergleich beschreiben: es ähnelt vom Umfang und Angebot her der heutigen Kindergartenbetreuung. In beiden Einrichtungen werden Menschen (Pflegebedürftige bzw. Kinder) tagsüber versorgt und qualifiziert, entsprechend ihren Fähigkeiten, pädagogisch oder therapeutisch gefördert. Die Zeit in der Tagespflege kann auch für im Einzelfall notwendige Therapiemaßnahmen im Rahmen der Krankengymnastik oder Ergotherapie genutzt werden.

Meist hat die Tagespflege einen eigenen Fahrdienst (oder organisiert diesen mit anderen Dienstleistern), so dass der Pflegebedürftige zu Hause abgeholt und wieder zurückgebracht wird.

Die Öffnungszeiten der Tagespflege liegen in der Regel zwischen 8.00 Uhr und ca. 16.00 Uhr.

Die Tagespflege kann wochenweise, aber auch Tage- oder Stundenweise besucht werden.

Die Nachtpflege ist ein wenig bekanntes Angebot. Die Einrichtungsform ist für Pflegebedürftige geeignet, die in der Nacht sehr unruhig sind und damit sehr viel Betreuung benötigen. Die Nachtpflege wäre dann für die Pflegeperson eine gute Möglichkeit, in einigen Nächten auch einmal durchzuschlafen.

Finanzierung

Die Tagespflege ergänzt nur die Pflege und Versorgung zu Hause. So ist auch die seit dem 01.07.2008 neu geltende Finanzierung zu verstehen.

Für die Tagespflege stehen zunächst Leistungen in der gleichen Höhe wie in der Ambulanten Pflege zur Verfügung.

Pflegestufe Betrag
Pflegestufe 1 440,00 €
Pflegestufe 2 1.040,00 €
Pflegestufe 3 1.510,00 €
Härtefall 1.918,00 €

 

Bei der Nutzung einer Tagespflegeeinrichtung stehen zusätzlich zu den Leistungen der Tagespflege weitere ambulante Leistungen im Umfang von 50 %  (der Sach-, Kombi-, oder Geldleistungen) zur Verfügung. Insgesamt darf die ausgeschöpfte Leistung 150 % nicht überschreiten. Folgendes Beispiel soll dies verdeutlichen:

  • Herr Müller (Pflegestufe 1) geht im Monat für 10 Tage in die Tagespflege. Die hier in Rechnung gestellten Aufwendungen für die Pflege und Betreuung betragen 334,- €, das entspricht ca. 76 % der möglichen Leistung der Tagespflege. Damit verbleiben ihm noch ca. 74 % (zu insgesamt 150 %) an ambulanten Leistungen für die weitere Versorgung zu Hause, das sind beispielsweise 326,- € Sachleistungen oder ca. 167,- € Pflegegeld.

Folgende anderen Leistungen können ebenfalls zur Finanzierung der Tagespflege mit genutzt werden:

Weitere Finanzierungsbeispiele der Tagespflege in Zusammenhang mit Betreuungsleistungen und Ambulanten Leistungen finden sie hier.