Aufnahmebedingungen
Die Aufnahme von Mitgliedern in den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. erfolgt im Einvernehmen mit dem Gesamtverband durch Beschluss des Vorstandes.
Nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Gesamtverbandes gibt es einheitliche Aufnahmegrundsätze für neue Mitgliedsorganisationen, die verbandseinheitliche Mindestanforderungen enthalten.
Im Wesentlichen sind das:
- Nach dem Selbstverständnis der Organisation ist kein anderer Spitzenverband zuständig.
- Die Organisation muss der Freien Wohlfahrtspflege zuzurechnen sein.
- Die Organisation muss gemeinnützig sein.
- Die Organisation darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen verfolgen.
- Die Organisation muss eine juristische Person sein.
- Die Organisation verfolgt unmittelbar wohlfahrtspflegerische Ziele ohne wesentliche methodische oder fachliche Beanstandungen.
- Die Organisation muss sich zu Toleranz und Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedsorganisationen bekennen.
- Die Organisation hat ihre Sitz bzw. übt ihre Tätigkeit aus im Bereich des jeweiligen Landesverbandes.
- Die Organisation muss über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.
- Die Organisation muss Satzung, Verbandsgrundsätze und Aufnahmegrundsätze anerkennen.
(Beschluss des Gesamtverbandes vom 28.10.1993)
Downloads:
- Aufnahmegrundsätze des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e. V
- Aufnahmeformular des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V
- Flyer - Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfarhtsverband Niedersachsen e.V
- Flyer Mitgliedschaft im Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e. V. - türkisch