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PM 14/20 v. 22.05.2020

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Aktionswoche stellt Kinderrechte in den Mittelpunkt

Am Montag, 25. Mai, startet die alljährliche von den Wohlfahrts- und Fachverbänden durchgeführte bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung mit dem diesjährigen Schwerpunktthema „Chancenlose Kinder?“ Bis einschließlich Freitag, 29. Mai, stehen in diesem Jahr Kinder von überschuldeten Haushalten im Mittelpunkt. Trägerin der Aktionswoche ist der bundesweite Zusammenschluss AG Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV). „Vor allem Kinder leiden unter der Situation der Verschuldung“, sagt Birgit Eckhardt, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V., der in Niedersachsen in vier Kreisverbänden und acht Mitgliedsorganisationen Schuldnerberatung anbietet. „Sie können es nicht einordnen, dass Mama und Papa ständig gereizt sind, weil nicht genug Geld da ist. Sie sind Zeugen bei den häufigen Streits und fragen sich nicht selten, ob sie selbst Schuld daran sind. Und Geld für ihre Bedürfnisse ist häufig nicht da.“

Bei Alleinerziehenden ist die Situation oft noch schwieriger zu bewältigen. Die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie erschweren die Situation zusätzlich: Schulen, Kitas, Sportplätze und Vereine können nicht genutzt werden, dies alles stellt die Familien vor massive Herausforderungen. Um den Kindern das Recht auf eine von Schuldenproblemen unbelastete Kindheit und Jugend zu gewährleisten und ihnen gute Startbedingungen für die Zukunft zu schaffen, bedarf es aus der Sicht der Schuldnerberatung deutlicher Reformen. Entsprechend stehen die Forderungen der diesjährigen Aktionswoche unter dem Motto „Gutes Aufwachsen trotz Überschuldung!“

„Als ersten Schritt müssen die Regelsätze für Kinder bei der Grundsicherung bedarfsgerecht angepasst werden“, erläutert Birgit Eckhardt. Hier hat schon das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2010 gemahnt, dass sich diese nach den kindlichen Entwicklungsphasen und den Notwendigkeiten der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu richten hätten. „Darüber hinaus muss die Einführung einer eigenständigen Kindergrundsicherung umgesetzt werden.“

Ein wichtiger Punkt in der Beratung sind immer wieder Rückforderungsbescheide der Jobcenter auch an minderjährige Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft. Dies führt dazu, dass schon beim 18. Geburtstag Schulden vorhanden sind. „Die Verschuldung im Sozialrecht für Minderjährige muss abgeschafft werden“, fordert Birgit Eckhardt. „Junge Menschen müssen das Recht haben, die Volljährigkeit schuldenfrei zu erreichen!“

Weiterhin muss in einer konsumorientierten Welt die finanzielle Allgemeinbildung und Präventionsarbeit verankert werden, damit Kinder früh lernen, mit Geld, Handy und Internet umzugehen. Auch muss der Gesetzgeber das Recht auf soziale Schuldnerberatung, die die ganze Situation der Ratsuchenden im Blick hat, festschreiben.