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Paritätischer Niedersachsen kooperiert mit Pflegewächter

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PM 35/22 v. 28.11.2022

Der Paritätische Niedersachsen und die Online-Beratungsplattform Pflegewächter haben eine langfristige Zusammenarbeit vereinbart und einen entsprechenden Kooperationsvertrag unterschrieben. „Pflegewächter hilft Pflegebedürftigen, Angehörigen und Fachkräften in der ambulanten Pflege, die komplizierten Anträge auszufüllen und das Widerspruchsverfahren zu vereinfachen“, sagt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen. „Dadurch bekommen die Pflegebedürftigen schneller die nötigen Pflegeleistungen bewilligt, die Ihnen auch zustehen.“

Die Online-Beratungsplattform Pflegewächter richtet sich in erster Linie an Pflegebedürftige und ihre Familien. Gegründet wurde das Dienstleistungsangebot 2020 in Hannover. Gründer Florian Specht und seine Familie haben eigene Erfahrungen mit den komplizierten und umfangreichen Papieranträgen gemacht. Er wunderte sich darüber, dass es keine digitale Unterstützung bei der Antragstellung gibt – und will das mit Pflegewächter ändern: „Dass wir mit unseren Systemen einen positiven Einfluss auf den Umgang mit Pflegebedürftigkeit nehmen können, ist unser Anspruch. Durch den inhaltlichen Austausch mit dem Paritätischen können wir unsere Systeme künftig gemeinsam noch besser auf die realen Bedarfe in der Praxis abstimmen.“

Auf der Plattform können Nutzer*innen den Pflegegrad ermitteln lassen und werden durch digitale Systeme bei der Antragsstellung unterstützt. Ohne Unterstützung ist die Beantragung von Pflegeleistungen dagegen kompliziert und nimmt viel Zeit in Anspruch, und am Ende gibt es allzu oft gar nicht den passenden Bescheid. Auch hier hilft die Plattform Pflegewächter mit ihren Online-Services, denn sie unterstützt die Nutzer*innen auch beim Widerspruchsverfahren. „So bietet Pflegewächter Orientierung und Entlastung für Pflegebedürftige, ihre Angehörigen und auch für unsere Fachkräfte in der Beratung“, sagt Kerstin Tack. „Es freut uns sehr, dass wir mit einem so innovativen Start-up zusammenarbeiten können, zum Wohle unserer Klientinnen und Klienten.“

► Mehr Informationen zum Pflegegutachten und Pflegewiderspruch mit Pflegewächter finden Sie auf unserer Infoseite.