Häusliche Pflegearmut: Finanzielle Hilfe bei Bedürftigkeit bleibt oft aus, obwohl sie rechtlich vorgesehen ist
Wer wenig Geld hat und zu Hause gepflegt wird, bekommt trotz Anspruch oft keine ausreichende finanzielle Hilfe, so eine neue vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebene Studie zum Thema Pflegearmut.
Rund 4,9 Millionen Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt. Etwa 390.000 von ihnen haben Anspruch auf die Sozialleistung ‘Hilfe zur Pflege’, wenn ihr Einkommen und Vermögen zusammen mit den Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen, um ihre Bedarfe zu decken. Nur 76.000 Betroffene erhalten diese Hilfe aber tatsächlich. Damit zeigt die neue Studie „Pflegearmut“ des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Klie, dass in der Regel im gesamten Bundesgebiet nur eine von fünf armutsbetroffenen Personen in häuslicher Pflege die ihr zustehende Hilfe bekommt. Für Niedersachsen sehen die Zahlen noch einmal schlechter aus als im Bundesschnitt. In Niedersachsen realisierten von 43.590 Pflegebedürftigen mit Grundsicherungsanspruch nur 5.290 Menschen die ihnen zustehende ‘Hilfe zur Pflege’– also nur 12,14 Prozent.
Dazu Kerstin Tack, Vorstandsvorsitzende des Paritätischen Niedersachsen: „Wir fordern schon seit langem die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung, die sowohl den ambulanten als auch den stationären Bereich umfasst, damit die Unterversorgung und die Armut von Pflegebedürftigen generell und grundlegend beseitigt wird. Die neue Studie zeigt nun sogar, dass trotz Bedürftigkeit bestehende rechtliche Grundansprüche auf finanzielle Hilfe in der häuslichen Pflege oft ausbleiben. In Niedersachsen erhalten 87,86 % der bedürftigen Personen die ihnen zustehenden finanziellen Leistungen nicht.“
Neben Unwissen, Scham und ausbleibender Beratung führen unterschiedliche Verwaltungspraxen der zuständigen Sozial-Ämter zu der von der Studie beleuchteten Unterversorgung, so der Paritätische.
„Bis zur Einführung einer notwendigen solidarischen Pflegevollversicherung muss Niedersachsen dafür sorgen, dass geltendes Leistungsrecht der ‘Hilfe zur Pflege’ in der Häuslichkeit im Sinne der bedürftigen Menschen bürokratiearm und umfassend umgesetzt wird.“ konstatiert Kerstin Tack und bekräftigt weiter: „Gleichzeitig muss die Einführung einer solidarischen Pflegevollversicherung endlich angegangen werden, damit derartige Probleme ‘Schnee von gestern’ sind. Denn: Eine solidarische Pflegevollversicherung schützt Pflegebedürftige vor Armut, entlastet Angehörige und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Es ist höchste Zeit zu handeln.“
► Die Studie kann an dieser Stelle heruntergeladen werden: www.der-paritaetische.de/pflegearmut

