Startseite Landesverband
Aktuelles

PM 04/22 v. 09.02.2022

| Aktuelles

"Absolut angemessen und überfällig": Paritätischer begrüßt geplante Mindestlohn-Erhöhung in der Pflege

„Wir begrüßen die Empfehlung der Pflegekommission, den Mindestlohn in der Pflege schrittweise anzuheben“, sagt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. „Dieser Schritt ist überfällig. Gerade in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, wie wichtig das Engagement der Pflegekräfte ist, ob in der Kranken- oder der Altenpflege. Die Wertschätzung für diesen Beruf muss sich nun auch in der Bezahlung widerspiegeln.“

Die Pflegemindestlohnkommission empfiehlt, die Mindestlöhne bis zum 1. Dezember 2023 stufenweise zu erhöhen. Im ersten Schritt sollen ungelernte Pflegehilfskräfte ab 1. September 2022 mindestens 13,70 Euro pro Stunde erhalten (aktuell: 12,55 Euro). Pflegekräfte mit einjähriger Ausbildung sollen dann 14,60 Euro (aktuell: 13,20) und Beschäftigte mit dreijähriger Ausbildung 17,10 Euro (aktuell: 15,40) pro Stunde bekommen. Die Kommission empfiehlt auch, die Zahl der Urlaubstage zu erhöhen.

„Pflegekräfte haben einen körperlich anspruchsvollen Beruf, der auch viel Fachwissen und Einfühlungsvermögen erfordert“, sagt Kerstin Tack. „Es ist absolut angemessen, die tagtägliche Leistung der Pflegekräfte künftig besser zu honorieren. Nun muss die Bundesregierung die Finanzierung sicherstellen. Die Pflegeversicherung muss so ausgestaltet sein, dass die höhere Vergütung refinanziert werden kann, ohne Pflegebedürftige und ihre Angehörigen noch weiter zu belasten.“

Das Bundesarbeitsministerium plant, die Empfehlung der Kommission per Verordnung umzusetzen. Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreterinnen und Vertreter von privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind paritätisch vertreten. Die fünfte Pflegekommission hat ihre Arbeit im Dezember 2021 aufgenommen und amtiert für fünf Jahre. Sie empfiehlt eine Laufzeit der Mindestlohn-Verordnung bis 31. Januar 2024 ausgesprochen.