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Betreuungsverein

Informationen zur Betreuungsverfügung

Um was geht es bei einer Betreuungsverfügung?

Wenn Sie keine Vorsorgevollmacht ausstellen wollen, können Sie in einer Betreuungsverfügung bestimmen, wen Sie sich als Betreuer wünschen oder wer für Sie auf gar keinen Fall als Betreuer tätig werden soll. Sie können in der Betreuungsverfügung auch bestimmen, wie Ihr Wunschbetreuer in bestimmten Situationen handeln soll.

Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich verfasst werden. Eine bestimmte inhaltliche Form ist nicht vorgeschrieben. Die Wünsche zur Lebensführung oder Verwaltung des Vermögens sollten klar und unmissverständlich sein. Es ist wichtig, mit der als Betreuer ausgewählten Person vorab über die Betreuungsverfügung zu sprechen, damit sichergestellt ist, dass sie dieses Amt auch übernehmen will.

Die Betreuungsverfügung sollte so aufbewahrt werden, dass sie im Bedarfsfall gefunden werden kann. Der Hinweis auf das Vorliegen einer Betreuungsverfügung, z.B. durch ein mitgeführtes Kärtchen, erleichtert dem Betreuungsgericht die Bestellung der gewünschten Person.

Sie können die Betreuungsverfügung auch mit einer Vorsorgevollmacht und / oder einer Patientenverfügung kombinieren.

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