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Betreuungsverein

Informationen zur Patientenverfügung

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, für den Fall, dass man, bestimmte Behandlungen oder ärztliche Eingriffe aufgrund von Krankheit oder Unfall keinen Willen mehr bilden oder verständlich äußern kann.

In einer Patientenverfügung kann man z.B. bestimmen, dass keine künstliche Ernährung durchgeführt werden soll oder dass man Linderung von Schmerzen wünscht, auch wenn dies das eigene Leben verkürzt.

Grundsätzliches:

Das Gesetz zur Patientenverfügung, § 1401a BGB, ist am 01. September 2009 in Kraft getreten.

Wir empfehlen eine auf die eigene Lebenssituation zugeschnittene Patientenverfügung zu erstellen.