Pflegeversicherung

Teilkaskoversicherung

Teilkasko: Die Pflegeversicherung zahlt nur einen Zuschuss!

Zu Recht wird die Pflegeversicherung oft als "Teilkaskoversicherung" bezeichnet. Damit soll verdeutlicht werden, dass die Leistungen der Pflegeversicherung nicht ausreichen können, um alle notwendigen Leistungen zu finanzieren. Der formale Name der Pflegeversicherung: "Gesetz zur Sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit" sagt deutlicher, was die Pflegeversicherung nur leisten soll: Sie soll das Pflegerisiko nur sozial absichern.

Trotzdem war und ist die Einführung der Pflegeversicherung ein wichtiger Fortschritt. Es darf nicht vergessen werden, dass vor Einführung der Pflegeversicherung die Pflegebedürftigen in den folgenden Beispielen alles alleine hätten bezahlen müssen!

Beispiel 1
Im Pflegegrad 2 Ambulant benötigt Herr Meyer Leistungen des Pflegedienstes in Höhe von 770,- €. Die Pflegekasse finanziert hier 689,- €, nur die verbleibenden 81,- € bezahlt Herr Meyer als Eigenanteil.

Beispiel 2
Im Pflegegrad 3 kostet ein (zufällig ausgewählter) Pflegeheimplatz (genau genommen nur der Pflegesatz ohne Hotelkosten) für Herrn Müller 2.272,68 €. Die Pflegekasse finanziert hier 1.262,- €, so dass der Eigentanteil am Pflegesatz nur noch 1.010,68 € beträgt. Vor Einführung der Pflegeversicherung hätte Herr Müller die 2.272,68 € selbst zahlen müssen.

Beitragszahlung und Leistungsbezug

Die Pflegeversicherung wurde 1995 als Umlageversicherung nach dem Vorbild der Rentenversicherung gestaltet. Das heißt: aus den eingezahlten Beiträgen werden die Ausgaben bestritten. Der Beitragssatz betrug anfangs 1,7 %, inzwischen (zum 1.1.2017) ist er auf 2,55 % gestiegen. Er wird solidarisch (hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern) finanziert.

Zur Sicherung der Leistungen wurde 2004 eingeführt, das Rentner den vollen Beitrag (auch Arbeitgeberanteil) bezahlen, seit 2008 wird von Kinderlosen ein Zuschlag von 0,25 % zum normalen Beitrag erhoben. Hierbei findet keine solidarische Finanzierung statt.

 

Umlagefinanzierung

Wegen des Systems der Umlagefinanzierung bekommen die heutigen Leistungsbezieher deutlich mehr ausgezahlt als sie einbezahlt haben. Zur Verdeutlichung soll folgendes Beispiel dienen:

Beispiel zum 31.12.2016 (21 Jahre Leistungspflicht Pflegeversicherung)

  • Ein "Rentner" mit sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften von mehr als 4.125,00 € pro Monat (damalige Beitragsbemessungsgrenze) hat bis Ende 2015 insgesamt in die Pflegeversicherung 14.082,08 € einbezahlt.
  • Ein "Rentner" mit sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften von 1.500 € pro Monat hat bis Ende 2015 insgesamt in die Pflegeversicherung 5.805,00 € einbezahlt.

Leistungssummen ab 2017
(ohne andere Leistungen wie Verhinderungspflege, Entlastungsbetrag nach § 45b oder Pflegehilfsmittel)

Leistungen der Pflegeversicherung pro Jahr, Stand 2017

LeistungPflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflegegeld3.792 €6.540 €8.736 €10.812 €
Sachleistung8.268 €15.576 €19.344 €23.940 €
Pflegeheim9.240 €15.144 €21.300 €24.060 €

Bewertung

Die heutigen Leistungsbezieher sind die tatsächlichen 'Gewinner' der Pflegeversicherung, weil sie deutlich mehr Versicherungsleistungen bekommen, als sie selbst finanziert haben. Das sollte dann nicht vergessen werden, wenn die mangelnde Leistungshöhe kritisiert wird.