Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt
Das Hinweisgeberschutzgesetz kommt – Der Paritätische Niedersachsen ist Ihre interne Meldestelle
Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen, Organisationen und unsere Mitgliedsorganisationen, eine interne Meldestelle für Hinweisgeber bzw. Whistleblower einzurichten. Unternehmen können für ihr Melde- und Hinweisgebersystem unabhängige Dritte als interne Meldestelle (Ombudsmann) beauftragen. Da die Ombudsstelle eine unabhängige, neutrale Person sein muss, ist die Beauftragung einer fachkundigen externen Person zu empfehlen.
Am 12.05.2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz final verabschiedet. Das Gesetz tritt voraussichtlich im Juni 2023 in Kraft und verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitenden zur Implementierung von internen Meldestellen.
Um die Anforderungen des Gesetzes schnell und unkompliziert umzusetzen, wird die Implementierung eines digitalen Hinweisgebersystems empfohlen. Auch wenn anonyme Meldekanäle nicht verpflichtend sind, können Unternehmen davon profitieren. Unternehmen erhalten somit frühzeitig die Möglichkeiten, die Missstände zu beheben.
Neben dem Vorteil, dass Missstände anonym gemeldet werden können, unterstützt ein digitales Hinweisgebersystem bei der Einhaltung von weiteren Anforderungen des Gesetzes. So muss der Eingang von Hinweisen innerhalb von 7 Tagen bestätigt werden und Hinweisgeber innerhalb von 3 Monaten über die bereits getroffenen Maßnahmen informiert werden. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Identität des Hinweisgebers nur den Personen bekannt ist, die im Unternehmen zur Bearbeitung der Hinweise bestimmt wurden. Bei der Einrichtung einer internen E-Mailadresse zur Meldung von Hinweisen kann bspw. nicht gewährleistet werden, dass die IT-Abteilung die Mails mitliest oder den Mailaccount kompromittiert.
Das Hinweisgeberschutzgesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt. Nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz nach einem Monat in Kraft.
Gerne unterstützen wir Sie mit verschiedenen Leistungspaketen als externer Meldestellen-Beauftragter und helfe so, das Hinweisgeberschutzgesetz zu erfüllen.
Bei Fragen wenden Sie sich an per Mail an Christian Zappe, Leitung Externer Datenschutz (christian.zappe@paritaetischer.de).