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SUMMARY:Positionspapier Schiedsstelle - Unternehmerrisiko in Entgeltkalkulationen
DESCRIPTION:Es gibt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.
 12.2024, bei dem die Kalkulation einer Risikomarge im Bereich der stationär
 en Hilfen zur Erziehung anerkannt wurde. Im Rahmen dieser Entscheidung wurd
 e der Schiedsstelle eine Einschätzungsprärogative anerkannt. Das bedeutet, 
 dass die Schiedsstelle eine entscheidende Stellung hat, ob und in welcher H
 öhe eine Risikomarge bei der Kalkulation eines Entgelts anerkannt wird. Aus
  diesem Grund hat die niedersächsische Schiedsstelle ein Positionspapier er
 arbeitet. Dieses soll dazu beitragen, den freien Trägern und den Jugendämte
 rn eine Orientierung zu geben, unter welchen Voraussetzungen eine Risikomar
 ge anerkannt bzw. abgelehnt werden könnte.\n\nIn dieser Veranstaltung wird 
 dieses Papier besprochen. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden verschie
 dene Aspekte des Umgangs mit unternehmerischen Risiken im Rahmen von Entgel
 tverhandlungen beleuchtet. 
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