
Barrierefreiheit darf kein Luxus sein – Digitale Teilhabe jetzt konsequent umsetzen!
Am Sonnabend, 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft und setzt damit den „European Accessibility Act“ (EAA), in deutsches Recht um. Ab sofort gelten verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für eine Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen – darunter z.B. Online-Banking, Fahrkartenautomaten, E-Books und vieles mehr. Ein bedeutender Schritt für mehr digitale Teilhabe – doch die tatsächliche Wirksamkeit wird sich in der Praxis beweisen müssen.
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