Startseite Landesverband
Aktuelles

Barrierefreiheit darf kein Luxus sein – Digitale Teilhabe jetzt konsequent umsetzen!

| Aktuelles

Am Sonnabend, 28. Juni 2025, tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft und setzt damit den „European Accessibility Act“ (EAA), in deutsches Recht um. Ab sofort gelten verbindliche Anforderungen an die Barrierefreiheit für eine Vielzahl digitaler Produkte und Dienstleistungen – darunter z.B. Online-Banking, Fahrkartenautomaten, E-Books und vieles mehr. Ein bedeutender Schritt für mehr digitale Teilhabe – doch die tatsächliche Wirksamkeit wird sich in der Praxis beweisen müssen.

„Das BFSG ist ein Meilenstein für mehr Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe im digitalen Raum“, sagt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. „Die Festlegung konkreter Standards für barrierefreie digitale Angebote ist längst überfällig.“

Doch der Paritätische Niedersachsen mahnt: Barrierefreiheit darf kein Luxus sein. Denn Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitenden sind von den Regelungen weitgehend ausgenommen – ebenso wie viele gemeinnützige Träger mit eingeschränkten Ressourcen. Das bedeutet, dass sie bei gleichzeitigem Bedarf keinen Anspruch auf Förderung haben. Dabei werden ganz besonders in kleinen Unternehmen der Sozialwirtschaft digitale Anwendungen für Beratung, Unterstützung und Bildung dringend gebraucht.

Der Paritätische Niedersachsen fordert daher:

  • gezielte Förderprogramme für soziale Träger und kleinere Anbieter
  • Beratungsangebote und Schulungen zur barrierefreien Gestaltung digitaler Angebote
  • klare, praxisnahe Leitlinien für die Umsetzung

„Gerade im sozialen Bereich muss sichergestellt sein, dass digitale Angebote für alle zugänglich sind – unabhängig von Größe oder Budget der Anbieter. Es darf keine digitale Zwei-Klassen-Gesellschaft entstehen, in der Menschen mit Behinderungen den Anschluss verlieren, nur weil ein Anbieter von bestimmten Dienstleistungen zu klein ist, um Barrierefreiheit gewährleisten zu müssen“, so Tack. „Barrierefreiheit ist kein ‚Nice-to-have‘, sondern Grundvoraussetzung für gleichberechtigte Teilhabe in einer zunehmend digitalen Gesellschaft. Wir rufen Politik, Verwaltung und Wirtschaft dazu auf, das BFSG als Chance zu begreifen – und gemeinsam die digitale Welt für alle zugänglich zu machen.“