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Asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung

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für Mitglieder des Paritätischen Niedersachsen

Der Paritätische Niedersachsen hat sein Beratungsangebot für Mitgliedsorganisationen erweitert und bietet einen neuen, von der Glücksspirale finanziell unterstützten Service an: Susanne Schröder von der Anwaltskanzlei Lerche/Schröder/Fahlbusch/Wischmann steht jeden Mittwoch von 9 bis 12 Uhr für eine asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung zur Verfügung.

Die Inanspruchnahme und Durchsetzung sozialer Leistungen für Betroffene ist vor dem Hintergrund der immer komplexeren Rechtsmaterie auch für Fachkräfte zunehmend schwieriger geworden. Der Paritätische Niedersachsen will mit der neuen Beratung dazu beitragen, die Rechtsansprüche der betroffenen geflüchteten und zugewanderten Menschen geltend zu machen und diese bestmöglich beraten zu können.

Das neue Angebot wendet sich nicht nur an Mitglieder des Fachbereichs Migration und Integration, sondern steht Mitgliedern aus allen Fachbereichen offen, die asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratung benötigen. So können sich auch Einrichtungen beispielweise der Behinderten- oder Erziehungshilfe oder Träger von Tageseinrichtungen für Kinder bei entsprechenden Fragestellungen bezüglich ihrer Klient*innen oder Mitarbeiter*innen an Susanne Schröder wenden.

Dieses Angebot versteht sich als Ergänzung zu der bisher und auch weiterhin von Christiane Schumacher angebotenen allgemeinen Rechtsberatung des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen.

Sie erreichen die neue asyl- und aufenthaltsrechtliche Beratungshotline

Mittwochs 9 bis 12 Uhr

unter der Telefonnummer 

0511 / 5 24 86-40 34 03

Unter dieser Nummer werden wir Sie auch bei zeitlichen Verschiebungen und im Falle von Urlaub oder Krankheit jederzeit über die nächste Sprechstunde informieren.