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Flüchtlingshilfe

Flüchtlingspolitik

Positionen und Engagement des Paritätischen

Agenda der deutschen Flüchtlingspolitik

Die deutlich gestiegenen Flüchtlingszahlen weltweit, in Europa und Deutschland, die Berichte und Bilder über die Schicksale der Flüchtlinge vor Ort oder auf der Flucht, aber auch konkret die großen Herausforderungen, die sich hier in Deutschland bei der Aufnahme der Flüchtlinge stellen – all dies führt dazu, dass dem Flüchtlingsthema innenpolitisch zentrale Bedeutung zukommt. Auch der Paritätische engagiert sich in vielfältiger Weise im Flüchtlingsbereich. 

Wie positioniert sich der Verband zu Flüchtlingsfragen?

Der Paritätische hat in der jüngeren Vergangenheit verschiedene Stellungnahmen zur Asylthematik verabschiedet. Neben Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben ist hier vor allem die grundlegende Stellungnahme zu den Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge (Dezember 2014), zur Situation/Verteilung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (April 2015) oder das Grundsatzpapier des paritätischen „Forums der Migrantinnen und Migranten“ zur Gestaltung der Flüchtlingspolitik in Deutschland zu nennen. In der aktuellen Diskussion bieten diese Stellungnahmen die Grundlage für asylpolitische Positionierungen des Verbandes. Angesichts der aktuellen Entwicklungen kann es aber nicht nur darum gehen, bestehende Positionen fortzuschreiben. Es ist vielmehr nötig, auch neue Akzente zu setzen bzw. Neupositionierungen bei offenen Fragen zu erarbeiten. Dabei lässt sich der Verband von folgenden Überlegungen leiten:

Für die unantastbare Wahrung der Menschenrechte
Kernstück aller Maßnahmen der bundes- sowie europaweiten Asyl- und Flüchtlingspolitik muss der Schutz von Flüchtlingen und die Wahrung ihrer verbrieften Menschenrechte sein.

Fluchtursachen bekämpfen
Flüchtlinge durch verschiedenste Maßnahmen von der Einreise nach Europa, nach Deutschland abschrecken oder abhalten zu wollen ist weder humanitär vertretbar noch zielführend. Zentrales Ziel der Flüchtlingspolitik muss die Bekämpfung der Fluchtursachen sein. Wichtig ist dabei vor allem eine wesentlich bessere Verzahnung zwischen den verschiedenen Politikfeldern bzw. Ministerien. Langfristige Entwicklungspolitik kann dazu beitragen Krisen- und Konflikte zu verhindern oder abzumildern. Illusorisch ist jedoch die Annahme, dass Fluchtbewegungen aus den zahlreichen weltweiten Konfliktherden allein durch Flüchtlings- und Entwicklungspolitik verhindert oder gesteuert werden können. Während das Ziel „Bekämpfung von Fluchtursachen“ damit für die verschiedene Regionen der Welt derzeit allerdings realistischer Weise kaum kurzfristig umsetzbar sein wird, stellt sich die Situation für die Westbalkanstaaten teilweise anders dar. Aufgrund der geographischen Nähe und der politischen Verknüpfungen muss es der EU möglich sein, durch eine Ausweitung des politischen und finanziellen Engagements eine Stabilisierung der wirtschaftlichen Situation und gravierende und nachhaltige Verbesserung der menschenrechtlichen Lage, insbesondere der von Diskriminierung betroffenen Roma erreichen. Dabei muss ein Hauptaugenmerk auf den Aufbau eines effizienten Justiz- sowie Verwaltungssystems sowie den Schutz zentraler Menschenrechte gelegt werden. 

Weitere legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen
Gerade am Beispiel der Flüchtlinge aus dem Westbalkan zeigt sich, dass für einen Teil der Flüchtlinge die wirtschaftliche Perspektivlosigkeit einer der entscheidenden Gründe ist, das Land zu verlassen. Um ihnen andere Möglichkeiten der Zuwanderung nach Deutschland als nur den Zugang über den Asylantrag zu ermöglichen, müssen legale Möglichkeiten der Einreise für Drittstaater zur Arbeitsaufnahme erweitert werden, ohne Lohndumping oder Arbeitsausbeutung damit zu befördern. (z.B. Saisonarbeitskräfte, zwischenstaatliche Vereinbarungen, Ausbildungsförderung). Ausgebaut werden sollten auch die Möglichkeiten eines „Spurwechsels“, der es Asylbewerbern während oder nach negativem Ausgang des Asylverfahrens unter bestimmten Bedingungen ermöglichen ein Aufenthaltsrecht zu bekommen, wenn sie hier einen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz nachweisen können. Bei den Flüchtlingen aus dem Westbalkan, insbesondere den Roma sollte man zudem berücksichtigen, dass diese oftmals frühere Bezüge zu Deutschland haben. Viele Flüchtlinge aus dem Westbalkan sind nicht das erste Mal in Deutschland. Viele von ihnen sind sogar in Deutschland geboren oder hier zur Schule gegangen. Hieran anknüpfend sollten Möglichkeiten der Aufenthaltssicherung gefunden werden.

Keine Ausweitung von „Sicheren Herkunftsländern“
Im Kontext der aktuellen Debatte um die Bestimmung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten muss in Erinnerung gerufen werden, dass das Bundesverfassungsgericht zwar bei der Wahl der Methoden und Verfahren zur Bestimmung eines Staates als sicheres Herkunftsland einen großen Spielraum gelassen hat, jedoch eine derartige Bestimmung nur auf Grundlage einer umfassenden verlässlichen Tatsachenfeststellung und mit großer Sorgfalt erfolgen muss. Bezweifelt werden kann, ob angesichts der massiven Diskriminierung von Minderheiten in den drei Ländern eine Bestimmung von Albanien, Montenegro und Kosovo als sichere Herkunftsstaaten zulässig ist. Die bisherigen Erfahrungen mit dem System der „Sicheren Herkunftsstaaten“ haben zudem gezeigt, dass dies weder zu einer Verkürzung der Verfahren noch zu einem Rückgang der Asylbewerberzahlen aus diesen Ländern geführt hat. Die Gefahr, dass die Entscheidungen dem Einzelfall nicht mehr gerecht werden steigt, wenn jeder Entscheidende beim BAMF davon ausgeht, dass diese Länder verfolgungssicher sind. Aus all den genannten Gründen ist eine Ausweitung der Liste der sicheren Herkunftsländer abzulehnen. 

Unterstützung der Erstaufnahmestaaten in den Krisenregionen verstärken
Hauptaufnahmeländer der Flüchtlinge sind weltweit nach wie vor die unmittelbaren Nachbarstaaten. Im Nahen Osten etwa Jordanien, Libanon, Türkei. Die bisherigen Bemühungen der EU, diese Staaten bei der Aufnahme von Flüchtlingen zu unterstützen sind unzureichend. Kooperationspartnerschaften zwischen der EU und Herkunfts- und Transitstaaten zielen weiterhin zu stark darauf ab, entwicklungspolitische Unterstützung an migrationspolitisches Wohlwollen – die Rückübernahme von Geflüchteten – zu knüpfen. Es muss gelingen, diese Staaten – die Aufnahmegesellschaft dort wie die dorthin Geflohenen – wesentlich besser zu unterstützen und ihnen eine Perspektive zu geben. Allerdings darf der Schutz von Flüchtlingen nicht alleine in die Transitstaaten verlagert werden – die Europäische Union muss sich ihrer Verantwortung für den Schutz der Flüchtlinge endlich stellen.

Legale Einwanderungsmöglichkeiten für Schutzbedürftige schaffen
Es ist unverantwortlich, dass auch diejenigen, die unzweifelhaft schutzbedürftig sind, sich auf einen gefahrvollen Weg nach Europa einlassen müssen, bei dem sie oft Leib und Leben riskieren. Um dies zu verhindern müssen andere, legale Möglichkeiten der Einreise für Schutzbedürftige ausgebaut oder neu geschaffen werden. Zu denken ist hier etwa an die Ausweitung von humanitären Aufnahmeprogrammen / Resettlementprogrammen, die Einführung von humanitären Visa oder die Ausweitung der Möglichkeiten, im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland zu kommen.

Flüchtlingsaufnahme in der EU solidarisch gestalten – Freizügigkeit für anerkannte Flüchtlinge
Die Dublin Verordnung, die regelt, welcher Staat für die Durchführung von Asylverfahren zuständig ist, ist gescheitert. Und das nicht erst jetzt. Denn sie beinhaltet kein System der solidarischen Verteilung der mit der Aufnahme der Flüchtlinge verbundenen Aufwendungen. Zudem setzt eine Verteilung der Flüchtlinge in Europa voraus, dass deren Anerkennungschancen in allen Ländern gleich sind. Davon kann aber keine Rede sein. Es sollte auf europäischer Ebene einerseits sichergestellt werden, dass sich alle Staaten angemessen an der Flüchtlingsaufnahme beteiligen. Andererseits ist aber auch klar, dass die Flüchtlinge nur in den Ländern bleiben, in denen sie tatsächlich sicher sind und für sich und ihre Familien eine Perspektive entwickeln können. Ein starres Quotensystem wird dem nicht gerecht. Vielmehr müssen die Belange der Flüchtlinge, ihre familiären, sozialen, kulturellen Bindungen vorrangig berücksichtigt werden. Statt Flüchtlinge umzuverteilen, sollte auf EU-Ebene Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden für die EU Staaten, die Flüchtlinge aufnehmen bzw. zum Aufbau von Aufnahmestrukturen. Nach der Anerkennung sollten sie innerhalb der EU Freizügigkeit genießen.

 

Für schnelle und faire Asylverfahren
In Deutschland kommt aktuell der schnellen Bearbeitung der Asylanträge hohe Bedeutung zu. Um dies zu erreichen bedarf es aber nicht nur der Aufstockung der personellen Ressourcen und Verbesserung der Verfahrensabläufe. Sinnvoll wäre es auch, Flüchtlingsgruppen mit hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit, also aus „unsicheren Herkunftsländer“ nach einer bestimmten Verfahrensdauer ohne weitere Prüfung des Einzelfalls einen humanitären Status zuzuerkennen. Alle übrigen Herkunftsstaaten würden dann gleichberechtigt ein Verfahren wie bisher durchlaufen. Asylverfahren müssen zudem nicht nur schnell, sondern auf fair durchgeführt werden. Dazu gehört auch eine unabhängige Beratung, die entsprechend gefördert werden sollte.

Entschiedenes Vorgehen gegen rechte Gewalt
Angesichts der erschreckenden Zunahme rechtsextremistischer Straftaten, Übergriffen auf Flüchtlinge und Flüchtlingsunterkünfte bedarf es einer konsequenteren Positionierung und eines gezielteren Vorgehens von Justiz und Politik gegen rechte Gewalt. Ferner müssen geeignete Maßnahmen zum Schutz von Flüchtlingen ergriffen werden (z.B. Verbot von Versammlungen von Rechtsextremen in unmittelbarer Nähe von Flüchtlingsunterkünften, polizeiliche Prävention). Politikerinnen und Politiker müssen sich ihrer Verantwortung bewusst werden und geistige Brandstiftung, die durch unsachliche Diskussionen rund um „massenhaften Asylmissbrauch“ und der Infragestellung von Leistungen und Standards für Flüchtlinge in Deutschland ausgelöst werden kann, unterbinden.

Für menschenwürdige Unterbringung: Provisorien dürfen keine Dauerlösung werden – Unterbringung in Wohnungen erleichtern
Aktuell geht es vor allem darum, die Unterbringung und Versorgung der Asylsuchenden sicherzustellen. Dies gelingt an vielen Orten nur aufgrund des großen ehrenamtlichen Engagements. An vielen Stellen müssen zunächst provisorische Lösungen gefunden werden. Es muss aber verhindert werden, dass aus diesen Provisorien Dauerlösungen werden, dass etwa Flüchtlinge dauerhaft in Zelten leben etc. Da mit einem deutlichen Rückgang der Flüchtlingszahlen aktuell nicht zu rechnen ist, müssen nun zügig dauerhaft adäquate Unterbringungsmöglichkeiten geschaffen werden. Notwendig ist insgesamt eine deutliche Ausweitung des sozialen Wohnungsbaus. Der Auszug von Flüchtlingen aus den Unterkünften in eine eigene Wohnung sollte erleichtert und gefördert werden. Notwendig ist dazu in der Regel eine unterstützende Beratung.

Unterstützung für besonders Schutzbedürftige sicherstellen
Unter den Asylsuchenden befinden sich zahlreiche besonders Schutzbedürftige, etwa alleinreisende Frauen, Menschen mit Behinderungen, chronisch Kranke, unbegleitete minderjährige oder traumatisierte Flüchtlinge. Es muss sichergestellt werden, dass deren Bedarfe schnell erkannt werden und adäquate Hilfsangebote zur Verfügung stehen. Die sich diesbezüglich aus der EU- Aufnahmerichtlinie ergebenden Verpflichtungen dürfen angesichts der aktuellen Entwicklungen nicht aus dem Blick geraten, sie müssen vielmehr zügig ins deutsche Recht und die Praxis übernommen werden. Dazu gehört u.a. auch die Sicherstellung einer umfassenden medizinischen Versorgung und Zugang zum Bildungssystem von Beginn an.

Integrationsangebote ausbauen – Sprache, Arbeit, Bildung, Wohnen
Zentrale Aufgabe neben der Unterbringung ist es, Voraussetzungen für die schnellstmögliche Integration der Flüchtlinge zu schaffen. Dazu gehört Zugang zum Bildungssystem von Beginn an, die zügige Öffnung und Aufstockung der Integrationskurse und Zugang zu den ESF Sprachkursen. Wichtig ist zudem der gleichberechtigte Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten (Abschaffung Vorrangprinzip,). Die Instrumente der Arbeitsförderung und die Maßnahmen zur Vorbereitung und Begleitung einer Berufsausbildung von Jugendlichen sind vollumfänglich zugänglich zu machen. Gleiches gilt für den Zugang zur Berufsausbildungsbeihilfe und zum BAföG. Der Bund soll zusätzliche Finanzmittel für diese Aufgaben sowohl für die Umsetzung in der Arbeitslosenversicherung als auch der Grundsicherung für Arbeitsuchende bereitstellen. Wichtig ist zudem die erleichterte Anerkennung ausl. Abschlüsse sowie die Förderung von Anpassungsmaßnahmen damit die Flüchtlinge entsprechend ihrer Qualifikationen eingesetzt werden.

Bürgerschaftliches Engagement unterstützen – Zivilgesellschaft einbeziehen in Ausgestaltung der Flüchtlingsaufnahme
Es gibt derzeit ein enormes zivilgesellschaftliches Engagement für Flüchtlinge – sowohl der Haupt- wie auch der Ehrenamtlichen. Ohne dieses Engagement wäre die Aufnahme der Flüchtlinge an vielen Stellen überhaupt nicht zu bewältigen. Das Ehrenamtliche Engagement bedarf der Unterstützung durch Hauptamtliche, um Enttäuschungen und einer Zersplitterung entgegen zu wirken. Die Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Ausgestaltung der Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge, in die Planung und Koordinierung der Flüchtlingshilfe ist bisher unzureichend. Zu fordern ist daher die wesentlich intensivere, frühzeitige und vor allem systematischere Einbeziehung relevanter Akteure der Zivilgesellschaft bei der Ausgestaltung der Flüchtlingsaufnahme in den verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Kommune).

Wie engagiert sich der Verband?

  • Neben den Mitgliedsorganisationen, die ohnehin im Flüchtlingsbereich tätig sind, engagieren sich zahlreiche paritätische Mitgliedsorganisationen vor Ort, darunter viele Migrantenorganisationen in allen Bereichen der sozialen Arbeit für Flüchtlinge. Sie unterstützen die Flüchtlinge, werben um Verständnis für ihre Situation und beziehen Stellung.
  • Seitens der Landesverbände gibt es intensive Bemühungen, die Flüchtlingsarbeit verstärkt zu unterstützen oder zu koordinieren bzw. die Flüchtlingsthematik in den verschiedenen Bereichen der verbandlichen Arbeit zu behandeln.
  • Der Gesamtverband unterstützt die Arbeit der Landesverbände und der im Flüchtlingsbereich tätigen Organisationen. Dazu gehören die Herausgabe von Arbeitshilfe, Schulungsveranstaltungen, Handlungsempfehlungen etc. Im September 2014 hat der Gesamtverband zudem das bundesweite Projekt zur Qualifizierung und Koordinierung der ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit – gefördert durch die Integrationsbeauftragte des Bundes – gestartet.
  • Kooperation mit dem NDR bei der Aktion „Hand in Hand in Norddeutschland für Flüchtlinge“ mit den Landesverbänden Niedersachsen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein.
  • Der Paritätische unterstützt das bundesweit tätige „Projekt zur Qualifizierung der Flüchtlingsarbeit“ in Trägerschaft einer paritätischen Mitgliedsorganisation in Münster.
  • Der Verband trägt zusammen mit anderen Verbänden den „Informationsverbund Asyl und Migration“, Homepage: www.asyl.net, der kontinuierlich aktuelle Informationen zur Asylrechtsprechung, Herkunftsländerinformationen, Arbeitshilfen für die Beratungspraxis zur Verfügung stellt. Aktuell werden dort Basisinformationen zu Asylfragen zusammengestellt.
  • Informationen zu den verbandlichen Aktivitäten im Flüchtlingsbereich finden sich auf der Homepage: www.fluechtlingshilfe.de