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„Ohne Geld kein Schutz“: Gewalthilfe in Niedersachsen stärken

Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März veröffentlicht der Paritätische Niedersachsen zusammen mit Mitgliedsorganisation sein Positionspapier „Gewaltschutz in Niedersachsen: Handeln statt zögern! Paritätische Positionen für ein gutes Ausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes (GewHG) in Niedersachsen“.

Der Weltfrauentag steht 2026 unter einem ernsten Vorzeichen: Der Gewalt gegen Frauen! Gewalt gegen Frauen nimmt weiter zu. Die aktuelle Studie „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag (LeSuBiA)“ offenbart ein riesiges Dunkelfeld – nur etwa fünf Prozent der Fälle häuslicher oder sexualisierter Gewalt sind behördlich bekannt. Gleichzeitig arbeiten Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und Täterarbeitseinrichtungen seit Jahren an ihrer Belastungsgrenze. Chronische Unterfinanzierung bei steigenden Fallzahlen, Fachkräftemangel, komplexere Bedarfe und fehlende Planungssicherheit gefährden den Schutz gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder. 

„Der Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung darf kein leeres Versprechen bleiben. Das Gewalthilfegesetz kann einen historischen Fortschritt darstellen – aber nur, wenn seine Finanzierung den tatsächlichen Bedarf widerspiegelt“, sagt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen. 

Mit dem Gewalthilfegesetz (GewHG) wurde erstmals ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung geschaffen. Doch dieser Fortschritt droht ins Leere zu laufen, wenn die Finanzierung nicht auskömmlich geregelt wird. Bis Ende 2026 muss das Land Niedersachsen sein Ausführungsgesetz zum GewHG vorlegen. „Die vom Bund bereitgestellten Mittel müssen zusätzlich zu den bestehenden Förderungen von Land und Kommunen in das Gewalthilfesystem fließen. Sie sind kein Sparprogramm für Land und Kommunen.“, fordert Tack. 

Im Rahmen eines parlamentarischen Lunchs tauschten sich Abgeordnete der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und CDU mit Mitarbeitenden des Paritätischen sowie Vertreter*innen aus Mitgliedsorganisationen aus. Deutlich wurde im Austausch zwischen Politik und Praxis: Die Einrichtungen im Gewalthilfesystem brauchen Planungssicherheit, ausreichend Personal und verlässliche Ressourcen, um gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder wirksam schützen und begleiten zu können.

„Ohne Geld kein Schutz. Nur ein bedarfsgerecht ausgestaltetes und langfristig abgesichertes Gewalthilfesystem gibt Frauen und ihren Kindern die Sicherheit, die sie benötigen und legt die Grundlage für eine gewaltfreie Zukunft kommender Generationen“, so Tack abschließend.

► Das Positionspapier „Gewaltschutz in Niedersachsen: Handeln statt zögern! Paritätische Positionen für ein gutes Ausführungsgesetz des Gewalthilfegesetzes (GewHG) in Niedersachsen“ können Sie hier herunterladen.