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Weiterentwicklung der Vergütungen für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 132a Abs. 2 SGB V

| Pflege Fachinformationen

Verteiler: Mitglieder des Fachbereichs Pflege

hier: Weiterentwicklung der Vergütungen für die Leistungen der häuslichen Krankenpflege nach § 132a Abs. 2 SGB V

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Verhandlungen zur Vergütungssteigerung in der Häuslichen Krankenpflege (HKP) sind ebenfalls abgeschlossen.

Die Vergütungsvereinbarung sieht für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2020 eine lineare Steigerung der Vergütungen der Leistungen (mit Ausnahme der Positionen 17, 21, 26.1, 26.2, 26.4, 31.5) sowie der Wegepauschalen und Wegegelder um +3,0 % auf der Basis der für das Jahr 2019 vereinbarten Vergütungen vor.
Ab 01.01.2021 gelten die Vergütungen bis zum Abschluss einer neuen Vergütungsvereinbarung fort.        

Anliegend finden Sie die neue Vergütungsvereinbarung, allerdings noch ohne Unterschriften, da das Unterschriftenverfahren erst eingeleitet worden ist und  i.d.R. noch einige Zeit in Anspruch nimmt.