Startseite Landesverband
Presseartikel

Corona: Schließung der Tagespflegen und Bund/Länder Regelungen zum einheitlichen Vorgehen - soziale Kontakte

| Pflege Fachinformationen

Verteiler: Fachbereich Pflege ALLE

 

1) Schließung und Besuchsverbote

2) COVID-19-Hinweise des Sozialministeriums für Pflegeheime und ambulante Anbieter

3) Wichtige Informationsquellen

4) Bund und Länder vereinbarten am 16.3. Regelungen zum einheitlichen Vorgehen

 

Sehr geehrte Mitglieder,

sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wir infomieren Sie hiemit über aktuelle Entwicklungen:

 

1) Schließung und Besuchsverbote

Mit Bitte um Beachtung - anbei die Weisung des Ministeriums zur weiteren Verwendung.

Besuchsverbote in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime Tagespflege etc.

 

2) COVID-19-Hinweise des Sozialministeriums für Pflegeheime und ambulante Anbieter

 

Angefügte Hinweise des Ministeriums erhalten Sie mit Bitte um Beachtung und Weitergabe!

Diese verweisen auf die Möglichkeiten zur Kooperationen und Angehörigen Einbindung!

Nutzen oder gründen Sie bitte Ihre Netzwerke vor Ort, um sich gegenseitig ganz praktisch unterstützen zu können.

Um es mit den Worten unseres paritätischen Krisenstabs zu sagen: "Die Pandemie fordert unseren Gemeinsinn und unsere Solidarität heraus.

Beides sind Eigenschaften, die wie kaum etwas anderes zur paritätischen DNA gehören. Es ist gut, dass wir uns in diesen Tagen auch auf unsere Werte besinnen."

 

3) Wichtige Informationsquellen

 

Da die Informationen sich aufgrund der zunehmenden Brisanz teilweise im Laufe eines Tages überholen, bleiben Sie bitte auch selbst informormiert über die offiziellen Quellen:

 

Landesebene

 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/hinweise-fur-unternehmen-186097.html

https://www.niedersachsen.de/coronavirus

 

Ankündigung:

Auf der Landes-, Vorstands- und Verbändeebene wird aktiv daran gearbeitet, mit dem Ministerium und den Krankenkassen einen Erlass zu erwirken,

für kurzfristige Lösungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung vor dem Hintergrund des Ausbruchs des Corona-Virus! Zur Sicherstellung

 der Versorgung der Patienten mit pflegerischen Leistungen und Leistungen der häuslichen Krankenpflege in Niedersachsen und zur Klärung der wirtschaftlichen Folgen für die niedersächsischen Pflege-Unternehmen, ist dies aktuell ein dringliches Anliegen!

 

Nutzen Sie für Fragen zur konkreten Umsetzung/Steuerung vor Ort auf jeden Fall den Kontakt zu ihrem zuständigen Gesundheitsamt der Region/des Landkreises!

https://www.kvn.de/Information+zum+Coronavirus+%28SARS_CoV2+COVID+19%29/Gesundheits%C3%A4mter+in+Niedersachsen.html

 

In Abstimmung mit dem Sprechergremium Pflege, haben wir heute Morgen  Ihre wichtigsten Fragen gesammelt und zur Bundesebene gespiegelt. Hierzu werden wir Sie fortlaufend informieren, sobald uns neue Unterlagen erreichen

https://www.paritaetischer.de/aktuelles/newsoverview/

 

Bundesebene

 

BMG Berlin https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html

 

Robert-Koch-Institut www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html (Dokumente sind jeweils mit dem Aktualisierungsdatum versehen)

Die häufigsten Fragen beantwortet: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html

 

Sonderregelungen aus Sicht GKV Spitzenverband https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/fokus/fokus_corona.jsp

Hotlines der Krankenkassen zur Versichertenberatung https://www.gkv-spitzenverband.de/service/versicherten_service/covid_2019/coronavirus.jsp

 

4) Bund und Länder vereinbarten am 16.3. Regelungen zum einheitlichen Vorgehen:

 

Coronavirus: Bund und Länder vereinbarten am 16.3. Regelungen zum einheitlichen Vorgehen

16-03-2020 von Verena Holtz

Die Bundesregierung und die Regierungschefs der Länder haben am 16.3.2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Raum vereinbart.

Die Leitlinien sehen vor Zusammenkünfte in Vereinen zu verbieten, zu regeln welche Einrichtungen geöffnet bleiben sollen und welche zu schließen sind und setzen die Maßgabe, dass Regelungen mit Blick auf Besuchsregelungen in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnlichen Einrichtungen zu treffen sind.

Es wird erlassen werden, dass in Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehaeinrichtungen, Pflegeheimen und besonderen Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnlichen Einrichtungen sowie Universitäten, Schulen und Kindergärten ein Betretungsverbot für Personen besteht, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI- Klassifizierung aufgehalten haben (siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html).

Teil der Vereinbarung ist, dass die folgenden Bereiche nicht geschlossen werden sollen:
- Einzelhandel für Lebensmittel
- Wochenmärkte
- Abhol- und Lieferdienste
- Getränkemärkte
- Apotheken
- Sanitätshäuser
- Drogerien
- Tankstellen
- Banken und Sparkassen
- Poststellen
- Frisöre
- Reinigungen
- Waschsalons
- Zeitungsverkauf
- Bau-, Garten- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel
In diesen Bereichen soll das Sonntagsverkaufsverbot grundsätzlich ausgesetzt werden. Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesens bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Die vollständige Vereinbarung ist hier zu finden:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/vereinbarung-zwischen-der-bundesregierung-und-den-regierungschefinnen-und-regierungschefs-der-bundeslaender-angesichts-der-corona-epidemie-in-deutschland-1730934

 

Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Seite!

Erste BestPratice Anregungen folgen in einer weiteren Mail.

 

i. A. Nicole Diederich
Referentin Pflege