Startseite Landesverband
Presseartikel

Informationen aus dem Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder vom 17.04.2020 - Infos Notbetreuung

| Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder Rundschreiben

Die Notbetreuung wird, wie angekündigt ausgeweitet. Die Verordnung gilt ab 20.04.20.
Dafür gilt weiterhin, dass die Eltern ihre Berufstätigkeit schriftlich nachweisen müssen. Es gibt dafür kein vorgegebenes Formular.
Es ist wie bisher ausreichend, wenn ein Elternteil zu der bestimmten Berufsgruppe gehört.

1. Härtefälle
Die Härtefallregelung wird um drei weitere Punkte, zu der drohenden Kündigung und erheblicher Verdienstausfall, erweitert.
1.    drohende Kindeswohlgefährdung
2.    Vereinbarkeit Familie und Beruf, insbesondere bei Alleinerziehenden
3.    gemeinsame Betreuung von Geschwisterkindern.


2. Weitere Berufszweige
Eltern, die in einem Berufszweig allgemeinem öffentliches Interesse in betriebsnotwendiger Stellung tätig sind und keine andere Betreuungsmöglichkeit haben.
Zu diesen Berufen gehören:
- Energieversorgung
- Wasserversorgung
- Ernährung und Hygiene
- Informationstechnik und Telekommunikation
- Finanzen
- Transport und Verkehr
- Entsorgung
- Medien
- Kultur- Risiko- und Krisenkommunikation

In einer Notgruppen sollen maximal 5 Kinder betreut werden. Das Infektionsrisiko nach Möglichkeit gering halten. Hygieneregeln mit den Kindern beachten!

Schutzmasken müssen die pädagogischen Fachkräfte nicht tragen.