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Presseartikel

Informationen aus dem Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder vom 24.03.2020 - Rundbrief: Infoschreiben Berufsgruppe Notbetreuung

| Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder Rundschreiben

Anbei ein ergänzender Hinweis vom Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zum Thema berechtigte Berufe für die Notbetreuung: Mitarbeitende der Sozial- und Eingliederungshilfe.

Dazu möchte ich in diesem Zusammenhang auf Folgendes hinweisen, da mehr Anfragen von Eltern in den Einrichtungen für die Notgruppen gestellt werden:

Auch wenn inzwischen nur noch ein Elternteil einen systemrelevanten Beruf ausüben muss, um die Berechtigung für die Notbetreuung zu haben, empfehle ich Ihnen, dass Kind dafür nur aufzunehmen, wenn Ihnen von beiden Elternteilen ein schriftlicher Nachweis/Selbstauskunft vorliegt, dass die jeweilige Person am Arbeitsplatz benötigt wird und es keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit gibt.
Bsp. Der Vater ist Pflegekraft, die Mutter arbeitet bei einer Versicherung und macht aktuell Homeoffice: Keine Berechtigung für Notbetreuung.

Der Sinn und Zweck dieser ganzen Aktion Kita-Schließung ist es, nur einen Notbetrieb aufrecht zu erhalten.
Dabei ist der Infektionsschutz der Kinder, Eltern und Mitarbeitenden sehr wichtig, also so wenig Kontaktmöglichkeiten wie möglich.