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Presseartikel

Informationen aus dem Fachbereich Tageseinrichtungen für Kinder vom 19.03.2020 - Änderung Notbetreuung

| Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder Rundschreiben

ch möchte Sie über eine wichtige Änderung der Berechtigung für die Notbetreuung informieren, siehe Anhang des Städtetages.

Grund dafür ist, dass das Kultusministerium mitteilt, dass die FAQs auf der Homepage verändert wurden.
Der Passus in den FAQs zu Frage 4 (Müssen von mehreren Erziehungsberechtigten alle die vorgenannten Ausnahmekriterien erfüllen?) lautet jetzt:

„Es sollen daher alle Erziehungsberechtigten eines Kindes mindestens einer der Ausnahmefallgruppen zuzuordnen sein…“. Vorher hieß es „müssen“.

Auf der Grundlage der Änderung der FAQs können die Kommunen und Kita-Träger nun flexibler und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten bei der Notbetreuung entscheiden. Damit kann insbesondere sichergestellt werden, dass der Betrieb von Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeeinrichtungen etc. aufrecht erhalten bleibt.

Das bedeutet für Ihre Einrichtungen, dass die Notgruppen stärker besucht werden können.
Bitte halten Sie dabei unbedingt die Hygienevorschriften ein und bilden ausschließlich kleine Gruppen, d.h. wenn ein Bedarf von mehr als fünf Kindern besteht, empfehle ich Ihnen die Gruppe zu teilen.