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Presseartikel

Informationen aus dem Fachbereich Schullandheime vom 05.08.2020

| Schullandheime Rundschreiben

a) neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen
b) Historie der Erlasse - Stornokosten
c) Hilfsprogramm des Landes Niedersachsen - aktueller Stand
d) Deutsches Kinderhilfswerk und Land Niedersachsen fördern Projekte zur Kinder- und Jugendbeteiligung

a) neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen:
Anbei findet ihr die seit Montag geltende Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen - insbesondere mit Änderungen im Bereich Schule und Kita.
Für einige von Euch interessant sein könnte die Klarstellung, dass die 10 bzw. 50 Personen-Regel auch im Rahmen von Feiern in dazu zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten gilt.


b) Historie der Erlasse - Stornokosten
Im letzten Rundschreiben vor meinem Urlaub habe ich leider den Anhang vergessen, damit das Dokument nun alle erhalten haben, sende ich es nun noch einmal mit.
Bzgl. der Berechtigung der Stornokosten lässt sich folgende Faustformel zu Grunde legen: bei allen verbotenen Veranstaltungen (z.B. Schulfahrten bis 31.08.) besteht kein Anspruch auf Stornogebühren. Bei Fahrten, die abgesagt wurden, obwohl zum Zeitpunkt der Absage noch nicht klar war, ob sie verboten werden würden, ist die Situation der Häuser besser. (wenn ich z.B. Anfang April meinen Türkei-Urlaub für Juli abgesagt hätte, müsste ich normal Stornogebühren nach den AGBs des Reiseveranstalters zahlen).
Maßgeblich ist hierfür der Stand zum Zeitpunkt der Absage.


c) Hilfsprogramm des Landes Niedersachsen - aktueller Stand
Heiko hat Euch bzgl, des Hilfsprogramm ja bereits ausführlich informiert. Daher nur kurz ein paar Informationen:
Ende Juli wurde der Entwurf der Richtlinie an die Verbände zur Stellungnahme gegeben. Die Frist dazu war sehr kurz - innerhalb von einer Woche sollten die Verbände geantwortet haben.
Nach dem Entwurf sähe es für die Schullandheime - mit Ausnahme derer, die im PJW organisiert sind - schlecht aus. Alle Stellungnahmen, die ich kenne (4 von 8) regen aber eine Erweiterung der Fördervoraussetzungen an. Daher kann die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII wichtig werden. Die Informationen hierzu habt ihr ja mehrfach bekommen. Endgültige Klarheit wird es nach Aussage der Mitarbeiterin im Sozialministerium Mitte August herrschen.
Parallel dazu haben wir auf allen Ebenen beim Kultusministerium Problemanzeigen gestartet (nicht dass wir das nicht schon lange getan hätten - insbesondere auch Heiko über die AG, aber auch wir). Das Problembewusstsein ist hier allerdings noch nicht ganz da - ich stoße immer wieder auf die Aussage, dass mit dem Förderprogramm des Sozialministeriums die Schullandheime ja auch abgedeckt wären. Wenn also jemand von Euch Kontakt hat bzw. mit PolitikerInnen im Gespräch ist - da müssen dicke Bretter gebohrt werden. Herr Tonne hat dazu aber auch schon mit Frau Eckhardt videotelefoniert.

d) Deutsches Kinderhilfswerk und Land Niedersachsen fördern Projekte zur Kinder- und Jugendbeteiligung mit insgesamt 60.000 Euro
Ggf. für Euch oder KooperationspartnerInnen von Euch interessant:
Das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Niedersachsen setzen ihre Arbeit zur Stärkung der Kinderrechte und Beteiligung von Kindern in Niedersachsen fort und rufen zu Bewerbungen für ihren gemeinsamen Förderfonds „Kinder stärken“ auf. Dafür stellen das Deutsche Kinderhilfswerk und das Land Niedersachsen in diesem Jahr Fördermittel in Höhe von 60.000 Euro bereit. Ziel des Fonds ist es, die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen zu verbessern. Insbesondere soll Kindern die Beteiligung an sie betreffenden gesellschaftlichen Entscheidungen ermöglicht werden. Die beantragten Projekte müssen bis Mitte Februar 2021 abgeschlossen werden. Die Projektförderung beträgt im Regelfall bis zu 5.000 Euro, im besonders begründeten Einzelfall sind Förderungen bis zu 10.000 Euro möglich.
Der Fonds „Kinder stärken“ unterstützt Maßnahmen, die die altersgemäße Mitwirkung von Mädchen und Jungen fördern. Hierbei ist die Beteiligung an Entscheidungsprozessen im kommunalen Raum von ebenso großer Bedeutung wie die Mitwirkung im Rahmen von Projekten im pädagogischen Alltag. Der Fonds unterstützt außerdem Projekte, die insbesondere die Beteiligung und Teilhabe der von Armut betroffenen Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellen. Ziel ist es, diese Kinder und Jugendlichen zu mobilisieren und einzubeziehen, damit sie praktisch erfahren, dass sie nicht am Rande stehen.
Nach der UN-Kinderrechtskonvention haben Kinder einen Anspruch auf besondere Fürsorge und Unterstützung, auf Förderung und Schutz, eine gewaltfreie und sie schützende Erziehung, auf Bildung und Ausbildung, auf eine Erziehung zu demokratischen Einwohnerinnen und Einwohnern sowie auf ihre angemessene Beteiligung am politischen und gesellschaftlichen Leben. Insbesondere der letztgenannten dieser Leitlinien entsprechend fördert der Fonds „Kinder stärken“ Projekte der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sowie Projekte, die das Bewusstsein für Kinderrechte vermitteln und ihre Umsetzung unterstützen.
Weitere Informationen zur Antragstellung und Förderrichtlinien auf der Homepage des Förderfonds „Kinder stärken“ unter www.dkhw.de/foerderfonds/niedersachsen