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Presseartikel

Informationen aus dem Fachbereich Erziehungshilfe 38-2020 (neue Corona-Verordnung)

| Erziehungshilfe Rundschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen,

über den allgemeinen Rundbrief aus der Mitgliederförderung müsste Ihnen die neue geltende Corona-Verordnung für das Land Niedersachsen bereits zugegangen sein.

Auf Grund einiger Nachfragen bezüglich der Auswirkungen auf die Bereiche der Hilfen zur Erziehung möchte ich darauf hinweisen, dass sich für unsere Arbeitszusammenhänge keine Veränderungen ergeben. Die Angebote bleiben weiter uneingeschränkt geöffnet; explizit verwiesen sei zudem auf die Ausnahmen zum Abstandsgebot in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie bei der sozialen Gruppenarbeit und Tagesgruppen nach § 2 Abs. 3 Nr. 8 der Verordnung sowie die Ausnahmen mit Blick auf die Notwendigkeit des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie u.a. bei der sozialen Gruppenarbeit und Tagesgruppen entsprechend § 4 Abs. 3 Nr. 5 der Verordnung.

Weiterhin gelten die in § 2 der Verordnung gefassten Kontaktbeschränkungen, dass sich in der Öffentlichkeit maximal 10 Personen aus zwei Haushalten aufhalten dürfen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich natürlich gerne an uns wenden.