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Jugendwerkstätten: Neue Förderrichtlinie beendet monatelange Unsicherheit – "Aber es braucht eine langfristige Finanzierung"

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PM 06/22 v. 09.03.2022

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass das Land Niedersachsen gemeinsam mit der Europäischen Union die erfolgreiche Arbeit der Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren weiterhin unterstützt“, sagt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V. Hintergrund: Das Land hat eine neue Förderrichtlinie veröffentlicht – 90 Millionen Euro seitens des Landes und 77,4 Millionen Euro EU-Förderung stehen bis Mitte 2028 bereit, um die Arbeit in den Jugendwerkstätten und Pro-Aktiv-Centren zu finanzieren. „Die Träger wussten nach Auslaufen der letzten Förderperiode vor zwei Jahren nicht, wie sie ihre wichtige Arbeit weiterfinanzieren sollen“, sagt Kerstin Tack. „Diese Unsicherheit hat nun ein Ende.“

Die Vorsitzende des Paritätischen lobt ausdrücklich, dass das Land trotz der insgesamt niedrigeren EU-Fördermittel in die Zukunft junger Menschen investiert. „Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schulabschluss finden in den Jugendwerkstätten und bei den Pro-Aktiv-Centren qualifizierte Beratung und Unterstützung – und vor allem eine Zukunftsperspektive“, sagt Kerstin Tack. „Deshalb ist uns wichtig, dass das Land bereits jetzt eine verlässliche, auskömmliche und langfristige Finanzierung für diese Einrichtungen auf den Weg bringt. Wenn die aktuelle EU-Förderperiode 2028 zu Ende geht, muss diese Finanzierung stehen.“

Durch die projekthafte Förderung mit EU-Mitteln stehen die Jugendwerkstätten schon seit Jahrzehnten immer wieder vor einer unsicheren Zukunft, können qualifiziertes Personal meist nur befristet anstellen und haben dadurch zunehmend Schwierigkeiten, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten. Gerade die Arbeit mit individuell beeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen braucht aber gutes Fachpersonal, um den besonderen pädagogischen Herausforderungen gerecht zu werden.

Ein nachhaltiges Finanzierungsmodell muss auch zum Bürokratieabbau beitragen. Derzeit müssen Jugendwerkstätten neben der Förderung von Land und EU sowie der Kofinanzierung durch die Kommunen meist noch weitere Mittel einwerben, um ihre Angebote überhaupt durchführen zu können. Das sind z.B. zusätzliche Maßnahmen, die über die Jobcenter finanziert werden. Dieser rechtskreisübergreifende Fördermix erhöht die finanzielle Unsicherheit der Träger unnötig und gefährdet so die Arbeit mit benachteiligten jungen Menschen mit ihren vielfältigen Problemlagen im Übergang von Schule zu Beruf. Außerdem benötigen die Einrichtungen eigentlich mehr Personal, als derzeit finanziert werden kann. Die Anforderungen an die Jugendwerkstätten steigen stetig, auch durch die Ausgestaltung der neuen Richtlinie und zum Beispiel dich die Auswirkungen der Corona-Pandemie. In der personellen Ausstattung schlägt sich das aber nicht nieder.