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Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB XI ab 01.07.2019

| Pflege Fachinformationen

Verteiler: Fachbereich Pflege ambulant

hier: 1) Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB  XI ab 01.07.2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
mit dieser Nachricht teilen wir Ihnen gerne mit, dass nunmehr die Zustimmungen aller Vereinbarungspartner zur Vereinbarung zum  § 37 Abs. 3 SGB XI – Beratungsbesuche als Nachtrag zum Rahmenvertrag nach § 75 Abs. 1 SGB XI zur ambulanten Pflege, bei der PVK-Geschäftsstelle eingegangen sind. Damit steht der Umsetzung der Neuregelung zum 01.07.2019 nichts mehr im Wege.

Ergebnisübersicht:
Für die Umsetzung als Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Rahmenvertrag wird die Leistung nach § 37.3 vorerst in den Leistungskomplex 20 verortet.
Höhe: 1050 Punkte (x Punktwert der Einrichtung)
Wegepauschalen: zusätzlich gemäß bekannter Regelung (LK 21)
Start der Leistungserbringung: ab 01 Juli 2019
Abrechnung: technisch erst ab 01.08. möglich (EDV Umstellung bei den Kassen), rückwirkend zum 01.07.!
Die DTA-Nummer für den neuen LK 20 ab 01.07.2019 lautet 09 01 0 20 und ersetzt ab 01.07.2019 die in der Anlage 2 zur Vereinbarung gemäß § 89 Abs. 2 Nr. 1 SGB XI ausgewiesenen DTA-Nummern.

Ihr Vorteil:
Es wurden keine Staffeln nach Pflegegraden festgehalten und es gibt keine Zeitbegrenzung!
(i.d.R. kann man im Schnitt von 45 Minuten ausgehen lt. einer Potsdamer Studie, bei Folgebesuchen auch weniger Zeit).

Die Schiedsstellenverhandlung zum neuen ambulanten Rahmenvertrag steht noch aus. Dieser Nachtrag wird daher ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage sowie für die weiteren Verhandlungen und laufende Klageverfahren geschlossen.

In der Anlage erhalten Sie eine Vorabversion der o. g. Vereinbarung zu Ihrer Verwendung. Das Unterschriftenverfahren wurde gestern eingeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Anne Günther
Abteilungsleiterin Mitgliederförderung

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