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Presseartikel

Bargeldverwaltung in stationären Einrichtungen - Finanzdienstleistung?

| Fachinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu der o. g. Problematik erhalten Sie im Folgenden eine Information unseres Gesamtverbandes.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christiane Schumacher
Referat Recht

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. - Gandhistraße 5a - 30559 Hannover
Tel.: 0511/52486-395 - Fax: 0511/52486-333
christiane.schumacher@paritaetischer.de
vertretungsberechtigter Vorstand: Birgit Eckhardt, Vorsitzende, Rainer Flinks, Vorstand Wirtschaft und Finanzen
Vereinsregisternummer Amtsgericht Hannover: 2156
----- Weitergeleitet von Christiane Schumacher/h/lvnds/pari/DE am 30.07.2019 11:53 -----

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

in der letzten Sitzung wurde über die Problematik informiert, dass die Bundesfinanzaussicht (BAFin) eine Einrichtung der Wohnungslosenhilfe der Diakonie in Niedersachsen ihre Auffassung mitgeteilt hat, sie halte die Unterhaltung von Treuhandkonten für die Leistungsberechtigten durch die Einrichtung für eine Finanzdienstleistung, die unter das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) falle. In der Anlage erhalten Sie die passende Ergebnisnotiz der Diakonie Hessen zu der Thematik.

Die Teilnehmer*innen des Workshops Pflegesatzfragen im September waren der Auffassung, dass die Barmittelverwaltung durch eine stationäre Einrichtung unumgänglich sei, um dem Versorgungsauftrag nachzukommen.

Werner Hesse teilte nun den aktuellen Sachstand mit: Die Liga in Niedersachsen ist alarmiert. Der dortige Finanzminister hat Herrn Scholz zur Änderung des ZAG aufgefordert. Die BAFin hat zunächst Stillhalten bis zur weiteren Klärung versprochen. Das Diakonische Werk hat gegenüber der BAFin und dem Bundesfinanzministerium eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Ein weiteres Schreiben der BAGFW an den Bundesfinanzminister Scholz ist geplant unter Hinweis auf die große Zahl der in der Freien Wohlfahrt betroffenen Einrichtungen.

Angeblich soll auch erwogen werden, dass BAFin den Fall, der den Auslöser gegeben hat, abschließend prüft mit dem Ergebnis, als Präzedenzfall festzustellen, dass Bewohnerkonten nicht unter ZAG fallen.

Laut Werner Hesse kann noch keine endgültige Entwarnung gegeben werden, aber man kann guten Wissens vorerst zum Weitermachen raten.

Über neuere Entwicklungen werden wir Sie informiert halten. Sobald es weitere Meilensteine oder ein abschließendes Ergebnis gibt, melden wir uns.

Mit freundlichen Grüßen

Anuschka Novakovic, LL. M.

Referentin für die Grundlagen der Finanzierung
Abteilung Personal und Recht

Der Paritätische Gesamtverband e. V.
Oranienburger Straße 13-14
10178 Berlin
Tel.: 030-24 636 - 430
Fax.: 030-24 636 - 110
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