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Presseartikel

Entgelte für Kurzzeitpflege

| Pflege Fachinformationen

Sehr geehrte Damen und Herren,

uns wurde berichtet, dass die Kostenträger flächendeckend im Rahmen von Entgeltverhandlungen auf Ortsebene in Sachen "Kurzzeitpflege nach Krankenhausaufenthalt" lediglich einen Zuschlag in Höhe eines Pflegegrades auf den vorliegenden Pflegegrad anbieten.

Da dies nicht mit den Leistungserbringerverbänden in Niedersachsen abgestimmt ist und dies der Forderung einer kostendeckenden Refinanzierung widerspricht, haben sich die in der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen (LAG FW) zusammengeschlossenen Verbände gemeinsam auf eine einheitliche Gegenformulierung verständigt, die einen Zuschlag in Höhe von zwei Pflegegraden auf den vorliegenden Pflegegrad vorsieht.

Das gemeinsame Empfehlungsschreiben für die Mitgliedsorganisationen fügen wir dieser E-Mail als Anlage bei. Außerdem senden wir Ihnen das Positionspapier der LAG FW in Sachen Kurzzeitpflege.

Für Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Brunhilde Brandes
Stellvertretende Abteilungsleiterin
Pflege und Gesundheit