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Selbsthilfekontaktstelle

Fördermöglichkeiten

Das Land Niedersachsen und die Landesverbände der Pflegekassen bieten über den Paragraphen 45d SGB XI Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen pflegender Angehöriger an.

Nach diesem Paragraphen können Selbsthilfegruppen, die Menschen mit der Pflegegrad 1 bis 5 zuhause betreuen, jährlich eine Pauschalförderung beantragen.

Voraussetzungen dafür sind, dass die Gruppe seit mindestens 3 Monaten besteht. Ebenso müssen an den Treffen regelmäßig 6 Personen teilnehmen, von denen mindestens drei zu Pflegende zu Hause betreuen.

Die Anträge werden von der Kontaktstelle für Selbsthilfe des Paritätischen Wohlfahrtverbandes Hameln-Pyrmont angenommen. Die Anträge können bis zum 15. März 2021 in der Kontaktstelle eingereicht werden.

Ihre Ansprechpartnerin

Regina Heller

Kontaktstelle für Selbsthilfe

im Eugen Reintjes Haus (FiZ)

Osterstraße 46

31785 Hameln

Tel. 05151 5761 13