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Bürgergelderhöhung muss kommen

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Statement vom 04.12.2023

Bezugnehmend auf die Forderung des Ministerpräsidenten von Bayern, Markus Söder, eine Bundesratsinitiative zur Überarbeitung des Bürgergelds sowie für eine Verschiebung der Leistungserhöhung im kommenden Jahr einzubringen, erklärt die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachsen e.V., Kerstin Tack:

"Die aktuelle Debatte rund um das Bürgergeld ist zynisch und geprägt von Falschbehauptungen. Hier wird ganz klar eine Diskussion auf dem Rücken der Schwächsten in unserer Gesellschaft geführt. Mit dem Bürgergeld leben die Betroffenen bereits am absoluten Existenzminimum. Nach aktuellen Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle müsste der Regelsatz tatsächlich deutlich stärker auf mindestens 813 Euro für alleinstehende Erwachsene angehoben werden, um nicht nur die Inflation auszugleichen, sondern wirksam vor Armut zu schützen.

Wer angesichts des Karlsruher Urteils und sinkenden Steuereinnahmen auf der Suche nach Geld ist, sollte vielmehr auf den großen Reichtum der obersten 10 Prozent in Deutschland schauen und sich unter anderem mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer und einer Überarbeitung der Erbschaftssteuer beschäftigen.

Die Erhöhung des Bürgergelds zu Anfang 2024 muss kommen, alles andere wäre im Hinblick auf die Wahrung des Existenzminimums verfassungswidrig. Angesichts von Inflation und hohen Energiepreisen reicht das Bürgergeld schon heute vorne und hinten nicht - weder für eine durchgehend warme Wohnung, noch für eine ausgewogene und gesunde Ernährung."