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Selbsthilfekontaktstelle in Lüneburg

FAQ Selbsthilfe

Selbsthilfegruppen werden häufig durch ehrenamtlich Engagierte organisiert. Dabei sollten unter anderem auch versicherungsrechtliche Rahmenbedingungen beachtet werden, um allen Beteiligten ein gutes Gefühl bei der gemeinsamen Arbeit in der Gruppe geben zu können. Aus diesem Grund haben wir nachfolgend einmal die wichtigsten Punkte zum Versicherungsschutz im Ehrenamt für Sie zusammengestellt:

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Ehrenamtlich Tätige in Selbsthilfegruppen waren bei Unfällen und verursachten Haftpflichtschäden bisher in der Regel nur dann versichert, wenn sie privat entsprechend vorgesorgt hatten. Um diese Lücke zu schließen, hat die niedersächsische Landesregierung mit der Versicherungsgruppe Hannover (VGH) Rahmenverträge für einen subsidiären (nachrangigen) Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz abgeschlossen.

 

Unfallversicherung

Grundsätzlich gilt ein subsidiärer Versicherungsschutz. Besteht für einen ehrenamtlich Tätigen anderweitig ein Unfallversicherungsschutz, geht dieser dem Unfallversicherungsschutz durch die VGH vor. Ein privater, ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz oder eine vom Träger abgeschlossene Unfallversicherung hat also immer Vorrang.

 

Wer ist unfallversichert?

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Hauptwohnsitz in Niedersachsen ohne anderweitigen Unfallversicherungsschutz sind während der Ausübung ihres Ehrenamtes sowie auf dem direkten Weg von und zu dieser Tätigkeit unfallversichert. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle, die die ehrenamtlich Tätigen selbst erleiden. Nach Angaben des Niedersächsischen Sozialministeriums stehen auch Ausbildungsveranstaltungen unter Versicherungsschutz.

 

Welche Leistungen werden von der VGH erbracht?

  • Bei dauernder Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit (Invalidität) je nach Grad der Beeinträchtigung bis zu 90.000 Euro
  • Im Todesfall 3.000 Euro
  • Für Bergungskosten bis zu 5.000 Euro

Was kostet der Versicherungsschutz über die VGH für mich?

Der Versicherungsschutz ist für ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger kostenfrei, die Kosten trägt die öffentliche Hand.

 

Haftpflichtversicherung

Grundsätzlich gilt auch hier ein subsidiärer Versicherungsschutz. Ein bestehender privater oder institutioneller Haftpflichtversicherungsschutz geht im Schadensfall also dem Versicherungsschutz der VGH vor.

 

Wer ist in einer Selbsthilfegruppe über die VGH haftpflichtversichert?

Ehrenamtlich Engagierte mit Hauptwohnsitz in Niedersachsen, die in einer Selbsthilfegruppe, die als Verein eingetragen ist, eine herausgehobene, leitende Tätigkeit haben (z.B. Vorstandsarbeit ausüben) sind während der Ausübung dieser Tätigkeit über die VGH haftpflichtversichert. Das Gleiche gilt für Engagierte in Selbsthilfegruppen mit Vereinsstrukturen und einer entsprechenden Tätigkeit. Die Haftpflichtversicherung tritt ein, wenn die genannten Personen aus dieser Tätigkeit auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen auf Schadenersatz wegen Personen- oder Sachschäden in Anspruch genommen werden, die sie Anderen zugefügt haben.

 

Welche Leistungen werden von der VGH erbracht?

  • bei Personen- und/oder Sachschaden bis zu 2 Mio. Euro
  • Selbstbeteiligung der/des Versicherten je Schadensfall beträgt 250 Euro

Was kostet der Versicherungsschutz über die VGH für mich?

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger in herausgehobener, leitender Tätigkeit in Vereinen oder Selbsthilfegruppen mit Vereinsstrukturen genießen einen kostenlosen Haftpflichtschutz.

 

Wer ist in einer Selbsthilfegruppe nicht über die VGH haftpflichtversichert?

Alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in einer Selbsthilfegruppe freiwillig engagieren und zu regelmäßigen Treffen zusammen kommen sind nicht über die VGH versichert. Eine Selbsthilfegruppe wird an dieser Stelle als loser Zusammenschluss von Einzelpersonen gesehen, sie ist nicht als Verein eingetragen und weist keine Vereinsstrukturen auf. Diese Einzelpersonen können sich mit einer privaten Haftpflichtversicherung schützen. Auch freiwillig Engagierte in Selbsthilfegruppen, die als Verein eingetragen sind oder Vereinsstrukturen aufweisen, aber keine herausgehobene, leitende Tätigkeit ausüben sind nicht über die VGH versichert.

 

TIPP

Für Selbsthilfegruppen, die als Verein eingetragen sind oder Vereinsstrukturen aufweisen, empfiehlt sich eine Vereinshaftpflichtversicherung abzuschließen. So ist der Versicherungsschutz für alle ehrenamtlich Tätigen abgedeckt.

Darüber hinaus leisten Selbsthilfegruppen enorm wichtige Arbeit, die an manchen Stellen gar nicht so bekannt ist. Wie sich Selbstehilfegruppen zusammensetzen und was sie leisten, haben wir für Sie hier auch einmal zusammengestellt:

Was ist eine Selbsthilfegruppe?

In einer Selbsthilfegruppe schließen sich Menschen zusammen, die von ähnlichen Krankheiten oder Problemen betroffen sind. Die Gruppen haben in der Regel keine professionelle Leitung, so dass jeder für sich selbst und auch für die Gruppe verantwortlich ist.

Im Mittelpunkt stehen das regelmäßige, offene, persönliche Gespräch und die gegenseitige Hilfe. Die Erfahrung, mit seinem Problem nicht allein zu sein und von anderen verstanden zu werden, ist ein erster Schritt zur Heilung und zur Verbesserung der persönlichen Lebenssituation. Darüber hinaus organisieren manche Gruppen gemeinsam krankheitsspezifische Therapieangebote und Freizeitaktivitäten.
Die Selbsthilfegruppen im Bereich der chronischen Krankheiten bieten oftmals auch Nichtmitgliedern Beratung an.

Ist eine Selbsthilfegruppe das richtige für mich?

Wer sich einer Selbsthilfegruppe anschließen will, sollte wissen, dass die regelmäßige Teilnahme und die Bereitschaft, sich persönlich einzubringen, unbedingt erforderlich sind. Eine Selbsthilfegruppe kann keine ärztliche oder psychologische Therapie ersetzen, in vielen Fällen jedoch eine sinnvolle Ergänzung sein.

Wie gründe ich eine Selbsthilfegruppe?

 

Die Selbsthilfekontaktstelle hilft Gruppengründerinnen und Gruppengründern bei

  • der Klärung der Gruppeninhalte
  • der Suche nach anderen Betroffenen
  • der Raumsuche
  • der Planung und Durchführung des ersten Gruppentreffens

Auf Wunsch begleitet eine Mitarbeiterin die anfänglichen Treffen, um der Gruppe zu helfen, ein vertrauensvolles Klima zu schaffen und den Gruppenablauf zu strukturieren.

Wie finde ich die für mich passende Gruppe?

Die Selbsthilfekontaktstelle führt eine Datei mit Informationen über ca. 120 Selbsthilfegruppen aus Stadt und Landkreis Lüneburg. Interessierte erhalten sowohl telefonisch als auch persönlich Auskunft zu den einzelnen Selbsthilfegruppen. Beim Beratungsgespräch wird die individuell passenden Gruppe gesucht.

Selbstverständlich können Sie auch auf userer Homepage nach einer passenden Gruppe suchen. Dort finden Sie alle (uns bekannten) Selbsthilfegruppen nach Themen und Stichworten geordnet.

Kostet die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe etwas?

Die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe und die Angebote der Selbsthilfekontaktstelle sind kostenlos.

Können auch Angehörige in die Gruppen kommen?

Auch für Angehörige bieten Selbsthilfegruppen die Möglichkeit des Erfahrungsaustausches und der Information rund um das jeweilige Thema.

Wir unterscheiden Selbsthilfegruppen

  • ausschließlich für Betroffene,
  • ausschließlich für Angehörige,
  • für Betroffene und deren Angehörige

Werden meine Probleme vertraulich behandelt?

Es ist eine Regel in der Selbsthilfegruppenarbeit, dass alles, was in der Gruppe besprochen wird, auch in der Gruppe bleibt. – Die Mitarbeiterinnen der Selbsthilfekontaktstelle sind selbstverständlich an ihre Schweigepflicht gebunden.

Kann ich auch als Rollstuhlfahrer zur Selbsthilfekontaktstelle kommen?

Die Kontaktstelle verfügt über einen ebenerdigen Gruppenraum, der ebenso wie die behindertengerechte Toilette von Rollstuhlfahrern mühelos erreicht werden kann.

Ihr Kontakt zu uns

Mandy Konsolke, Christine Donner und Sabine Dahms

Selbsthilfekontaktstelle Lüneburg

Altenbrücker Damm 1

21337 Lüneburg

Sprechzeiten:

Offene Sprechstunde
Mo. - Mi. 9 - 12.00 Uhr

Telefonsprechstunde
Do. 17 - 19.00 Uhr

Sowie nach Vereinbarung.