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Presseartikel

PM von Dr. Johannes Fechner und Dirk Heidenblut zur Erhöhung der Betreuungsvergütung

| Dokumentart Fachinformationen

Sehr geehrte Mitglieder des Arbeitskreis Betreuungsvereine,

 

anbei zu Ihrer Information die PM der MdB der SPD J. Fechner und D. Heidenblut.
Hiernach wird der Bundestag heute über das Gesetz zur Erhöhung der Vergütung von Betreuerinnen und Betreuern nach dem VBVG entscheiden. Die Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung steht für 19:15 Uhr auf der Tagesordnung.

 

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Christiane Schumacher
Referat Recht

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. - Gandhistraße 5a - 30559 Hannover
Tel.: 0511/52486-395 - Fax: 0511/52486-333
christiane.schumacher@paritaetischer.de
vertretungsberechtigter Vorstand: Birgit Eckhardt, Vorsitzende, Rainer Flinks, Vorstand Wirtschaft und Finanzen
Vereinsregisternummer Amtsgericht Hannover: 2156

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,
 
bitte nehmen Sie die korrigierte Pressemitteilung zur Kenntnis, verbunden mit der Bitte um Veröffentlichung.
 
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Thorsten Nahrgang
Wissenschaftlicher Mitarbeiter
 
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Dirk Heidenblut, MdB
 
Deutscher Bundestag
Platz der Republik 1
11011 Berlin
 
Tel.:  +49 - (0)30/227-75053
Fax.: +49 - (0)30/227-76053
Email: dirk.heidenblut.ma03@bundestag.de
www.dirk-heidenblut.de
 
 
 
P R E S S E M I T T E I L U N G
 
Bundestag beschließt: Mehr Geld für gesetzliche Betreuer
 
Am Donnerstag wird der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung beschließen. Dazu erklären die SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Johannes Fechner, rechts- und verbraucherpolitischer Sprecher, und Dirk Heidenblut, Berichterstatter für das Betreuungsrecht:
 
„Bund und Länder hatten sich im Vorfeld in intensiven Verhandlungen auf diesen Gesetzentwurf verständigt. An diesem Kompromiss sollte nun nicht mehr gerüttelt werden. Es wäre gut, wenn der Bundesrat seine kritische Haltung überwindet und dem Gesetz zügig zustimmt. Die Zeit drängt, denn die finanzielle Lage der gesetzlichen Betreuung wird immer kritischer. Bei einigen Betreuungsvereinen ist die Situation bereits so dramatisch, dass sich die ersten Vereine aus Kostengründen auflösen mussten.
 
Gerichtlich bestellte Betreuerinnen und Betreuer leisten eine wichtige und unverzichtbare Arbeit. Sie übernehmen die rechtliche Betreuung von Personen, die aufgrund von körperlichen, geistigen, psychischen oder seelischen Leiden nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheit selbstständig zu regeln.
 
Das Gesetz bedeutet eine durchschnittliche Vergütungserhöhung um 17 Prozent, die erste seit 2005. Das bisherige Vergütungssystem aus der Kombination von Stundensätzen und Stundenzahlen wird durch fallbezogene Monatspauschalen abgelöst.“