Startseite Landesverband
Ambulante Dienste

Unsere Leistungen

Ambulante Pflegeleistungen werden sowohl von der Kranken- als auch von der Pflegeversicherung, bei Bedürftigkeit von der Sozialhilfe sowie privat finanziert. Dabei hat jeder Versicherungsbereich seine eigenen Vorschriften und Strukturen. Wir haben die wichtigsten Regelungen einschließlich hilfreicher Tipps im „Infolexikon Pflege“ zusammengestellt. Hier finden Sie alles rund um die gesetzlichen Regelungen der Ambulanten Pflege bis hin zu Fragen von Widersprüchen und Leistungsgrenzen.

Leistungen im Bereich der Pflegeversicherung:

  • Grundpflegeleistungen, z.B. zur Körperpflege, Hilfen bei der Nahrungsaufnahme, Hilfen bei der Mobilität (§ 36)
  • Hauswirtschaftliche Leistungen (§ 36)
  • Beratungsbesuche nach § 37.3 Pflegeversicherung beim Bezug von Pflegegeld
  • Urlaubs- bzw. Verhinderungspflege (§ 39)
  • Besondere Betreuungsleistungen (für Demente) (§ 45b/c)
  • Schulung von Pflegepersonen in Pflegekursen oder als Schulung vor Ort (§ 45),
  • Beratung und Begutachtung zu Pflegehilfsmitteln (§ 40)
  • Beratung zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (§ 40)

Mehr zu den Leistungen finden Sie in unserem „Infolexikon Pflege“.
Detaillierte Beratung über die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten Sie bei uns!

Leistungen der Krankenversicherung

Die Leistungen der Krankenversicherung unterscheiden sich in Behandlungs- und Krankenhausvermeidungspflege. Leistungen der Behandlungspflege sind z.B.:

  •  Medikamentengabe,
  •  An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen,
  •  Verbandswechsel,
  •  Medizinische Einreibungen,
  •  Insulininjektion,
  •  Blutzucker messen.

Grundpflege im Rahmen der Vermeidung oder Verkürzung eines Krankenhausaufenthaltes.

Sprechen Sie uns einfach an!