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Selbsthilfekontaktstelle in Peine

Selbsthilfeförderung für Gruppen

Direktförderung für Selbsthilfegruppen vom Landkreis Peine

Die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe hat 1993 einen Fördertopf für Selbsthilfegruppen eingeführt. Das Projekt wird vom Landkreis Peine finanziell unterstützt und soll Gruppen zur Verfügung stehen, die keine Einzelanträge an den Landkreis stellen. Diese Form der Direktförderung von Selbsthilfegruppen soll den damit verbundenen Verwaltungsaufwand auf ein Minimum beschränken.

Hier können Sie das Antragsformular herunterladen.

Hier können Sie die Vorlage für den Verwendungsnachweis herunterladen.

Antragsanforderungen

Antragsberechtigt ist jede Selbsthilfegruppe, die ihren Sitz und ihren Tätigkeitsbereich im Landkreis Peine hat. Die Gewährung einer finanziellen Bezuschussung oder Förderung ist unabhängig von der Organisationsform der Gruppe und der organisatorischen Einbindung in einen Landes- oder Bundesverband. Bedingung für eine Förderung über den Selbsthilfefond ist, dass die Selbsthilfegruppen bisher keine weitere kommunale Förderung erhält.

Als Selbsthilfegruppe im Sinne dieser Richtlinie ist jede Gruppe anzusehen, die mindestens folgende Kriterien erfüllt:

Die Gruppe muss auf Dauer eingerichtet sein und einen bestehenden Bedarf im sozialen oder gesundheitlichen Bereich durch das Anbieten konkreter Lebenshilfe abdecken.

 Die Gruppe muss grundsätzlich allen Personen offen stehen, die der entsprechenden Zielgruppe angehören.

Die Gruppe darf in ihren Zielen und in ihrer Arbeit nicht gewinnorientiert sein.

Die Gruppe muss parteipolitisch und konfessionell neutral sein und über eine demokratische Arbeits- und Organisationsstruktur verfügen.

Die Gruppe muss sich grundsätzlich selbst in angemessener Form durch das Beibringen von Eigenmitteln an dem zu fördernden Projekt beteiligen. Die Eigenmittel können in finanzieller Form oder durch eigene, ehrenamtliche Tätigkeit der Gruppenmitglieder eingebracht werden.

Die Gruppe muss gewährleisten, dass der Zuschuss oder die Förderung ordnungsgemäß und zweckgebunden verwendet wird.

Es können nur solche Maßnahmen bezuschusst werden, die nicht bereits durch andere Institutionen oder öffentliche Stellen abgedeckt werden (z.B. Krankenkassen, Stiftungen u.a.) (z.B. Kranken-/Pflegekassen, Stiftungen).

Antragsinhalt

1) Starthilfe für neu gegründete Gruppen

Neu gegründete Selbsthilfegruppen können über den Selbsthilfefond eine Pauschalzuwendung in  Höhe von 50,00 € unbürokratisch als Starthilfe erhalten. Die Starthilfe kann für Sachkosten oder die Inanspruchnahme professioneller Kräfte (z.B. Referenten) verwendet werden.
2) Sachkosten

Für Sachkosten können Zuschüsse beantragt werden. Die Art der Kosten muss im Antrag genau aufgeführt werden. Insbesondere fallen hierunter Miet- und Mietnebenkosten, Telefon- und Portokosten, Fahrtkosten, Büromaterial. Originär sollen die laufenden Kosten aufgefangen werden.
3) Projektkosten

Als Projekt können z.B. gruppeninterne Seminare und die Gestaltung von  Vortragsveranstaltungen zu gruppenrelevanten Themen beantragt werden. Sind die tatsächlichen Kosten noch nicht anzugeben, reicht eine vorläufige Kostenaufstellung. Grundsätzlich ist nur die Förderung von Projekten des laufenden Rechnungsjahres möglich.

Förderung und Erhaltung von Gemeinschaftseigentum

Aus wirtschaftlichen und inhaltlichen Gründen ist es in Einzelfällen angezeigt, technische Geräte, Mobiliar und Materialien anzuschaffen, die von allen Selbsthilfegruppen gleichermaßen genutzt werden können. Antragstellerin für das Gemeinschaftseigentum ist die Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Auftrag des Gesamttreffens der Selbsthilfegruppen. Die Kontaktstelle erhält die Eigentumsrechte, um das Gemeinschaftseigentum unterhalten und sichern zu können.

 

 

Förderung durch die Krankenkassen (GKV)

Örtliche Selbsthilfegruppen können ihren Antrag für die Pauschalförderung beim zuständigen Ansprechpartner für die jeweilige Förderregion einreichen. Auf der Internetseite der Gesetzlichen Krankenversicherungen für die Selbsthilfeförderung in Niedersachsen www.gkv-selbsthilfefoerderung-nds.de ist unter dem Stichwort Selbsthilfegruppen eine Liste mit den zuständigen Ansprechpartnern für die einzelnen Förderregionen zu finden. Dort finden Sie auch die aktuellen Antrags- und Nachweisformulare zum Download.

 

 

Gruppenraum gesucht?

Wir stellen in unserer Selbsthilfekontaktstelle auch gerne zwei unterschiedlich große Gruppenräume zur Verfügung. Für weitere Informationen melden Sie sich immer gerne unter den angegebenen Kontaktdaten.

Ihr Ansprechparter für Fragen zu Förderungen

Detlev Wallasch

Selbsthilfekontaktstelle Peine

Bodenstedtstraße 11

31224 Peine

Tel.: 05171 94095-60

Fax: 05171 94095-63

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