Die Mitgliedsorganisationen (MO) wählen aus Ihrer Mitte für jeweils zwei Jahre die Mitglieder des Beirates. Dieser bestimmt zusammen mit dem Geschäftsführer die Grundzüge der Verbandspolitik vor Ort. Außerdem entscheidet der Beirat über Beihilfen an die Mitgliedsorganisationen und gibt Stellungnahmen zu Neuaufnahmen von Mitgliedsorganisationen ab.
Im Beirat sind bis 2018 folgende Vertreter gewählt worden:
