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Ambulante Pflege

Pflegeberatung

Pflege und Pflegebedürftigkeit erreicht viele Menschen meist unvorbereitet. Jung und Alt können gleichermaßen davon betroffen sein. Viele Menschen wissen oft nicht das Sie einen Anspruch auf eine Pflegeberatung haben.

Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen und steht Ihnen unterstützend zur Seite.

  • Aufklärung über die gesetzlichen Ansprüche aus der Pflege- und Krankenversicherung (z.B. Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Tagespflege, pflegerische Hilfsmittel)
  • Inanspruchnahme zusätzlicher Betreuungsleistungen (z.B. stundenweise Betreuung oder hauswirtschaftliche Unterstützung)
  • Informationen über weiterführende Hilfen, die einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit ermöglichen (z.B. Hausnotruf, Essen auf Rädern, barrierearme Umbauten)
  • Pflegekurs für pflegende Angehörige

Nach dem Pflegeversicherungsgesetz §37 Abs. 3 SGB XI müssen Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, in regelmäßigen Abständen (viertel-, bzw. halbjährlich) eine Pflegeberatung nachweisen.  Die Beratung dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege, der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen. 

Sie haben noch keinen Pflegegrad? Unsere Pflegeberater geben Ihnen eine fachliche Einschätzung zum Pflegebedarf.

  • Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Pflegeversicherung.
  • Unterstützung bei der Einstufung in einen Pflegegrad, sowie der Anpassung bei Veränderungen des Pflegebedarfes
  • Unterstützung bei Widersprüchen 

Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne!

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