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Unsere Angebote

Ferienbetreuung

FerienErlebnis PariKompakt -

Gemeinsam entdecken, lernen und erleben

Wir, der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. am Standort Schaumburg, bieten in Kooperation mit dem örtlichen Jugendhilfeträger zum Start der Herbstferien am 12.10.2026 eine ganztägige Ferienbetreuung für die Kinder der ersten Klassen (Jahrgang 2026/27) in Schaumburg an.

Das Angebot ermöglicht Eltern wöchentlich von Montag bis Freitag eine verlässliche ganztägige Betreuung ihrer Kinder von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr und orientiert sich damit am gesetzlichen Anspruch. Die Betreuung findet überwiegend in den Räumlichkeiten der Grundschule in Lindhorst statt. Ziel ist es, den Kindern über verschiedene Angebote und Themen eine fröhliche und abwechslungsreiche Zeit zu ermöglichen.  

Konzeptauszug

Insgesamt bieten wir 75 Plätze für Kinder der ersten Klassen des Schuljahres 2026/27 aus dem Landkreis Schaumburg. Es stehen uns dafür in einem Nebengebäude der Grundschule Lindhorst einige gut ausgestattete Betreuungsräume zur Verfügung. Ebenso können die Kinder den Schulhof mit verschiedenen Spielgeräten, sowie die Turnhalle (insbesondere bei schlechtem Wetter) nutzen.

Es spielt, entdeckt und lernt sich nur dann sorgenfrei, wenn man satt ist. Uns ist wichtig, dass alle Kinder in unserer Obhut Zugang zu einer warmen, vollwertigen Mahlzeit zum Mittag erhalten. Daher umfasst der Elternbeitrag auch den Pauschalbetrag für die Mittagsverpflegung durch einen lokalen Caterer. 

Ebenso bieten wir den Kindern über den Tag Snacks bestehend aus Obst und Gemüse sowie Getränke (Wasser, Tee und Apfelschorle) an. Die Kinder bringen morgens nur ihr Frühstück mit.

Das Angebot der ganztägigen Ferienbetreuung bedeutet für uns, neben einer verlässlichen Betreuungszeit, die Schaffung eines Erfahrungsraums, in dem alle Kinder Selbstwirksamkeit, Partizipation und Kooperationsfähigkeit erleben und einüben können.

Wir möchten, dass alle Kinder in der Ferienbetreuung eine fröhliche und kurzweilige Zeit erleben. Ebenso sollen auch die Eltern mit einem guten Gefühl das Angebot in Anspruch nehmen können. Um dies zu ermöglichen, sind Transparenz in der Arbeit und Ansprechbarkeit der pädagogischen Kräfte unerlässlich.

Tagesablauf

07:30 – 08:45 Uhr  Ankommen / Freies Spiel 

08:45 – 09:15 Uhr Gemeinsames Frühstück 

09:15 – 12:00 Uhr Morgenkreis, anschließend Projektphase und offene Angebote

12:00 – 13:00 Uhr  Mittagessen 

13:00 – 13:45 Uhr Ruhephase (bspw. Vorlesen/Hörspiel, Traumreise, Malen, usw.)

13:45 – 14:15 Uhr Freies Spiel / Zusätzliche Abholzeit

14:15 – 15:00 Uhr  Projektphase und offene Angebote

15:00 – 15:30 Uhr Abschlussrunde und Verabschiedung (Abholzeit)

In den Projektphasen und offenen Angeboten möchten wir den Fokus auf Bewegungs- und Sportspiele, sowie jahreszeitbezogene Werk- und Bastelimpulse legen. Ebenso werden kleinere Ausflüge in die nähere Umgebung unternommen, je nach Ziel auch als Tagesangebot. 

Das Programm über die genaue Angebots- und Themenplanung wird jeweils ca. 2 Wochen vor Betreuungsbeginn an die Eltern der angemeldeten Kinder ausgegeben. Hier wird dann auch über mögliche zusätzliche Dinge informiert, die für diese Zeit benötigt werden (Materialien, Eintrittsgelder, spezielle Kleidung usw.). 

Anmeldung zur Ferienbetreuung

Die Anmeldung für das Angebot erfolgt wochenweise. In den Herbst- und Osterferien ist dies von Montag bis Freitag, in den Sommerferien von Donnerstag bis Mittwoch.

Für die Anmeldung ist zunächst das Anmeldeformular (zu finden im Dokument PariKompakt im rechten Bildschirmbereich unter Anmeldung) vollständig auszufüllen und an die Mailadresse: Ferienbetreuung-schaumburg@paritaetischer.de oder postalisch an die Adresse: Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. Standort Schaumburg, Dammstraße 12 a, 31675 Bückeburg, zu senden. 

Nach der Prüfung der Anmeldung und Zuteilung eines Platzes erhalten die Familien eine Bestätigung. Hiernach ist der Elternbeitrag von 90 Euro fällig und muss spätestens zwei Wochen nach Bestätigung der Anmeldung beim Paritätischen eingegangen sein. Andernfalls entfällt der Platzanspruch. Für die Personengruppe, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag gem. § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beziehen, gehören, ist ein entsprechender Nachweis analog zur Zahlungsfrist zu erbringen, sonst gilt auch hier, dass der Platzanspruch verfällt. 

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