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Europäischer Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai 2026: Keine Kürzungen auf dem Rücken der Schwächsten!
Gemeinsame Pressemitteilung des Paritätischen Niedersachsen und seiner Mitgliedsverbände – Lebenshilfe Niedersachsen, Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen, SoVD Niedersachsen, Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen e. V. sowie Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen – zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Deutlich, geschlossen und mit klarer Botschaft: Zum Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen richten die Verbände einen eindringlichen Appell an die Politik. Ihr gemeinsamer Appell: Keine Einsparungen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderungen – und kein Rückbau sozialstaatlicher Errungenschaften.
1. Kürzungsvorschläge aus internem Papier gefährden Selbstbestimmung
Dem Paritätischen Niedersachsen liegt seit knapp zwei Wochen ein internes Arbeitspapier einer Bund-Länder Arbeitsgruppe mit rund 70 Kürzungsvorschlägen vor. Diese beinhalten massive Rückschritte bei der Inklusion. Einer der gravierendsten Eingriffe ist die Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts von Menschen mit Behinderungen. Künftig könnte nicht mehr der individuelle Bedarf, sondern allein die kostengünstigste Lösung maßgeblich sein – etwa bei der Frage, ob Menschen in der eigenen Wohnung leben können.
„Selbstbestimmung ist kein Luxus, sondern ein Grundrecht. Wer das Wunsch- und Wahlrecht einschränkt, greift die Würde von Menschen mit Behinderungen an“, betont Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen.
2. Behindertengleichstellungsgesetz: Nachbesserungen dringend erforderlich
Mit Blick auf die für den 7. Mai geplante Debatte im Bundestag zum Behindertengleichstellungsgesetz kritisieren die Verbände den vorliegenden Gesetzentwurf scharf. Insbesondere die vorgesehenen weitreichenden Ausnahmen für Unternehmen sorgen für erhebliche Irritationen. Diese könnten künftig pauschal von Verpflichtungen zur Barrierefreiheit und zu angemessenen Vorkehrungen ausgenommen werden, wenn dies als „unverhältnismäßige Belastung“ gilt.
„Ein Gesetz, das Barrierefreiheit für Unternehmen zur Ausnahme erklärt, verfehlt seinen Zweck grundlegend. Wir erwarten von CDU, CSU und SPD eine klare Korrektur dieses Entwurfs – Menschenrechte dürfen nicht relativiert werden“, erklärt Hans-Werner Lange, Vorsitzender des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Niedersachsen e. V.
3. Keine Kürzungen bei der Eingliederungshilfe
Die Lebenshilfe Niedersachsen unterstützt die bundesweite Petition „Teilhabe ist Menschenrecht“ und fordert ein klares Signal gegen Kürzungen in der Eingliederungshilfe. Die Kürzungen könnten dazu führen, dass Leistungen wie Assistenzen im Alltag, die für ein selbstbestimmtes Leben notwendig sind, wegfallen oder stark gekürzt werden. Die Lebenshilfe fordert in der Petition (Ziel: 30.000 Unterschriften bis 25. Mai) den Bundestag auf, keine Gesetzesänderungen vorzunehmen, die die Teilhabe behinderter Menschen einschränken. Über 75.000 Menschen haben bereits mitgezeichnet.
„Die Eingliederungshilfe ist keine freiwillige Leistung, sondern Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben. Kürzungen wären ein massiver Rückschritt für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe und sind in Teilen mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar“, sagt Frank Steinsiek, Landesgeschäftsführer der Lebenshilfe Niedersachsen.
Friedrich Stubbe, Vorsitzender Sozialverband VdK Niedersachsen-Bremen, betont „Wenn notwendige Unterstützungsleistungen gekürzt werden, steht für viele Menschen die selbstbestimmte Lebensführung auf dem Spiel. Teilhabe darf nicht von Haushaltslagen abhängig gemacht werden.“
4. Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Einsparungen zulasten der Schwächsten
Mit Blick auf die geplante Reform der Kinder- und Jugendhilfe betonen die Verbände: Schulassistenz muss für Kinder und Jugendliche mit unterschiedlichen Unterstützungsbedarfen sowohl in Regel- als auch in Förderschulen verlässlich zur Verfügung stehen. Gleichzeitig muss die freie Auswahl der Schulassistenz im Sinne der Wahlfreiheit von Schüler*innen und Eltern gewährleistet bleiben.
Gemeinsame Formen der Unterstützung – etwa im Klassenverband oder in Lerngruppen – können im Sinne besserer Inklusion sinnvoll sein, wenn sie fachlich und personell so ausgestaltet sind, dass der individuelle Bedarf der Schüler*innen tatsächlich gedeckt wird.
„Der individuelle Rechtsanspruch auf Unterstützung darf nicht ausgehöhlt werden. Gemeinschaftliche Lösungen wie Pooling sind nur akzeptabel, wenn sie qualitativ tragen. Das Recht auf Einzelassistenz muss bestehen bleiben, und es darf keine zusätzlichen Hürden geben, um diese zu erhalten“, warnt Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD-Landesverbands Niedersachsen.
Und Simon Kopelke, Vorstandsmitglied beim Kinderschutzbund Landesverband Niedersachsen fordert: „Schulassistenz muss verlässlich, bedarfsgerecht und frei wählbar bleiben. Einsparungen dürfen nicht dazu führen, dass Kinder und Jugendliche die notwendige Unterstützung im Alltag verlieren.“
Gemeinsamer Appell
Die unterzeichnenden Verbände fordern die politisch Verantwortlichen eindringlich auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden: „Menschenrechte sind nicht verhandelbar. Einsparungen auf dem Rücken von Menschen mit Behinderung sind mit uns nicht zu machen“, sagt Kerstin Tack abschließend.
