Zusammenwirken von Leistungs- und Entgeltverhandlungen und Betriebserlaubnisverfahren

Kostenlos * Ermäßigte Preise gelten für Mitglieder, Nachweis bei der Anmeldung erforderlich, zzgl. Mehrwertsteuer
Thema: Administration und Verwaltung, Betriebswirtschaft, Fachwissen, Recht,
Online-Event

Standort:

OnlineRaum: Zoom
Online-Event

Termine:

26.05.2026 , 09:00 - 11:00 Uhr
Anmeldeschluss: 25.05.2026 Insgesamt 149 freie Plätze.
Buchungsnummer: 471
Der Beirat zum Landesrahmenvertrag hat eine Arbeitshilfe erarbeitet, die das Zusammenwirken von Leistung- und Entgeltverhandlungen (LEQ-Verfahren) und dem Betriebserlaubnisverfahren (BE-Verfahren) beschreibt. Die Veranstaltung dient dazu, diese Arbeitshilfe zu besprechen.

Im Jahr 2023 kam es in Niedersachsen zu einem Schiedsstellenverfahren, bei dem die Frage 
relevant war, zu welchem Zeitpunkt eine LEQ abgeschlossen werden kann. Daraus ergab sich 
der Auftrag an den Beirat zum Nds. RV, die Kongruenz eines LA im Rahmen von LEQ- und 
BE-Verfahren zu klären. Diese Arbeitshilfe soll dazu beitragen, dass alle am LEQ-Verfahren 
beteiligten Akteure mehr Handlungssicherheit bekommen.

Für die freien Träger stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Wann ist es sinnvoll zuerst ein BE-Verfahren einzuleiten bevor ich ein LEQ-Verfahren beginne?
- Wann ist es sinnvoll, das BE-Verfahren und das LEQ-Verfahren gemeinsam zu führen?
- Wann ist es sinnvoll, dass die Heimaufsicht und das örtliche Jugendamt direkt über ein Leistungsangebot der freien Träger kommunizieren können?
- Wann kann eine LEQ abgeschlossen werden, ohne dass die Betriebserlaubnis bereits aktualisiert ist?

Inhalte

Vorstellung der Arbeitshilfe

 

Die Zoom-Zugangsdaten werden Ihnen am Di, 26.05.2026 morgens um 08:00 Uhr per Mail zugesandt. 

 

Referent*innen

Christoph Gruber

Referent für Leistungs- und Entgeltverhandlungen SGB VIII beim Paritätischen Wohlfahrtverbandes Niedersachsen e.V.