
Christoph Gruber
Referent für Leistungs- und Entgeltverhandlungen SGB VIII beim Paritätischen Wohlfahrtverbandes Niedersachsen e.V.


Im Jahr 2023 kam es in Niedersachsen zu einem Schiedsstellenverfahren, bei dem die Frage
relevant war, zu welchem Zeitpunkt eine LEQ abgeschlossen werden kann. Daraus ergab sich
der Auftrag an den Beirat zum Nds. RV, die Kongruenz eines LA im Rahmen von LEQ- und
BE-Verfahren zu klären. Diese Arbeitshilfe soll dazu beitragen, dass alle am LEQ-Verfahren
beteiligten Akteure mehr Handlungssicherheit bekommen.
Für die freien Träger stellen sich in diesem Zusammenhang folgende Fragen:
- Wann ist es sinnvoll zuerst ein BE-Verfahren einzuleiten bevor ich ein LEQ-Verfahren beginne?
- Wann ist es sinnvoll, das BE-Verfahren und das LEQ-Verfahren gemeinsam zu führen?
- Wann ist es sinnvoll, dass die Heimaufsicht und das örtliche Jugendamt direkt über ein Leistungsangebot der freien Träger kommunizieren können?
- Wann kann eine LEQ abgeschlossen werden, ohne dass die Betriebserlaubnis bereits aktualisiert ist?
Vorstellung der Arbeitshilfe
Die Zoom-Zugangsdaten werden Ihnen am Di, 26.05.2026 morgens um 08:00 Uhr per Mail zugesandt.

Referent für Leistungs- und Entgeltverhandlungen SGB VIII beim Paritätischen Wohlfahrtverbandes Niedersachsen e.V.

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