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Pflegeneuordnungsgesetz darf in seiner aktuellen Form nicht umgesetzt werden
Die geplanten Kürzungen treffen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen und bedrohen zugleich professionelle Pflegestrukturen. Sie müssen im weiteren Gesetzgebungsverfahren zurückgenommen werden.
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) stand am 05.11.2026 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages. Der Paritätische Niedersachsen nimmt dies zum Anlass, erneut eindringlich vor den Folgen dieses Pflege-Kürzungspakets zu warnen. Die geplanten Einschnitte verunsichern pflegebedürftige Menschen sowie ihre belasteten Angehörigen. Gleichzeitig gefährden sie die professionellen Pflegestrukturen, die für die notwendige Unterstützung und Entlastung unverzichtbar sind.
„Wer bei der Pflege kürzt, spart nicht an abstrakten Leistungen, sondern greift unmittelbar in den Alltag pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen ein. Gleichzeitig werden gewachsene professionelle Unterstützungsstrukturen aufs Spiel gesetzt. Das ist sozialpolitisch der falsche Weg. Wir brauchen verlässliche Pflegeangebote und eine nachhaltige Finanzierung statt Leistungskürzungen auf dem Rücken der Betroffenen“, erklärt Kerstin Tack, Vorsitzende des Paritätischen Niedersachsen.
Aus Sicht des Verbands dürfen Pflegebedürftige sowie ihre Angehörigen nicht zusätzlich belastet und Träger professioneller Pflege- und Betreuungsleistungen nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Betroffene müssen sich darauf verlassen können, die professionelle Hilfe, Pflege, Unterstützung und Entlastung zu erhalten, die sie benötigen.
Wir appellieren daher an den Gesundheitsausschuss, bei den weiteren Beratungen des Gesetzentwurfs die Forderungen des Paritätischen Niedersachsen zu berücksichtigen und umzusetzen:
- Das Sozialraumbudget, das den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzen soll, muss Ansparmöglichkeiten bieten und für professionelle Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen und Kurzzeitpflege einsetzbar sein.
- Das Sozialraumbudget darf nicht auf die Pflegegrade 2 bis 5 beschränkt bleiben. Auch Menschen mit Pflegegrad 1 müssen darauf zugreifen können.
- Ambulante Pflegedienste müssen ebenfalls Leistungen über das Sozialraumbudget erbringen dürfen. Mindestens ist eine einjährige Übergangsfrist vorzusehen, damit sich Leistungserbringer auf neue Regelungen einstellen können und bewährte Angebotsstrukturen nicht kurzfristig wegbrechen.
- Die Verhinderungspflege muss erhalten bleiben beziehungsweise in den Budgets so abgebildet werden, dass sie der bisherigen Regelung entspricht. Auch das Budget für die Kurzzeitpflege muss in voller Höhe bestehen bleiben.
- Für alle Pflegegrade muss ein Bestandsschutz beim Ansparen und bei der Übertragung des bislang geltenden Entlastungsbetrags gewährleistet werden (Vertrauensschutz).
- Pflegedienste müssen als Akteure der neuen Pflegebegleitung verbindlich benannt und eingebunden werden.
Darüber hinaus fordert der Paritätische Niedersachsen alternative Finanzierungskonzepte, um Defizite abzuwenden und Pflegeleistungen langfristig zu sichern. Dazu gehören insbesondere:
- der Umbau zu einer solidarischen Pflegevollversicherung, in die alle einzahlen, sowie bis dahin höhere Ausgleichszahlungen aus der privaten in die gesetzliche Pflegeversicherung,
- die Rückzahlung pandemiebedingter Ausgaben an die Pflegeversicherung durch den Bund,
- die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Bundesmitteln,
- die Einbeziehung von Kapitalerträgen und Mieteinnahmen in die Beitragspflicht der Pflegeversicherung.
Professionelle Pflege ist unverzichtbar: Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und für die vielen pflegebedürftigen Menschen sowie deren belasteten Angehörigen.
