Mit dem geplanten Gesetz zur Stärkung von Kindern und jugendlichen will die Bundesregierung die bereits seit Langem eingeforderte und im Koalitionsvertrag vereinbarte "Große Lösung" umsetzen. Ziel ist es, die Zuständigkeit für Leistungen für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderungen unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe in einem "lnklusiven SGB VIII" zusammenzuführen. Doch neben diesem Vorhaben steht dem SGB VIII eine grundsätzliche Reformierung bevor. Wie die bislang bekannt gewordenen Arbeitsentwürfe zeigen, sind schwerwiegende und umfassende Veränderungen für die Empfanger von Hilfen zur Erziehung sowie für die freien Träger als Leistungserbringer zu erwarten.
