Unser Serviceangebot

Referat Fördermittel

Soziallotterien bieten ihren Mitspielerinnen und Mitspielern sowohl die Möglichkeit, an einem Gewinnspiel teilzunehmen, als auch mit dem Spieleinsatz etwas Gutes zu tun, da ein bestimmter Anteil der Einnahmen aus dem Losverkauf für die Förderung sozialer Vorhaben verwendet wird. Das Referat Finanzierung unterstützt Mitgliedsorganisationen bei der Beantragung von Fördermitteln aus verschiedenen Soziallotterien und Stiftungen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Beratung und Begleitung von Anträgen bei der Aktion Mensch (Zielgruppe: Menschen mit Behinderung, Kinder und Jugendliche und Menschen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten) sowie der Glücksspirale (Förderschwerpunkt: Maßnahmen zur Gewinnung Ehrenamtlicher, überregionale Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen).
Jede der genannten Förderorganisationen hat eigene Vergaberichtlinien, in denen sowohl die formellen als auch die inhaltlichen Anforderungen grundsätzlich festgelegt sind. Diese Förderrichtlinien sind laufend Änderungen unterworfen. Auch sind die Förderkriterien für die unterschiedlich gestalteten Arten der Förderung daraus nicht immer vollumfänglich ersichtlich. Das Referat Finanzierung informiert regelmäßig über aktuelle Entwicklungen. Es berät Mitgliedsorganisationen dabei, die für ihre Vorhaben in Frage kommenden Förderungen zu ermitteln und unterstützt sie bei der form- und fristgerechten Antragstellung mit dem Ziel einer größtmöglichen Erfolgsaussicht. Bei konkreten Vorhaben, die durch die genannten Förderorganisationen nicht gefördert werden, ist das Referat Finanzierung auch bei der Suche nach anderen Wegen der finanziellen Unterstützung behilflich.

Haus- und Straßensammlung 2024

Zwischen dem 27.05.2024 und dem 24.06.2024 besteht für alle Paritätischen Mitgliedsorganisationen und die Paritätischen Kreisverbände die Möglichkeit anlässlich der Haus- und Straßensammlung um Geldspenden zur Unterstützung ihrer Arbeit zu bitten.

70 % des jeweiligen Sammlungsergebnisses verbleiben bei den sammelnden Mitgliedsorganisationen und Kreisverbänden zur satzungsgemäßen Verwendung und stellen somit eine nicht zu unterschätzende Möglichkeit zur Eigenmittelbeschaffung dar.

Gerade in dieser Zeit, in der öffentliche Mittel im Sozialbereich vermehrt gekürzt werden, ist eine Beteiligung an der Paritätischen Sammlung von großer Bedeutung. Der direkte Kontakt mit den Spenderinnen und Spendern vor Ort macht den zusätzlichen Reiz der Haus- und Straßensammlung aus. So können sie die Spendenbitte mit Informationen über Ihre Organisation verbinden.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. unterstützt Sie bei der Sammlung auf Wunsch mit Materialien, die Sie kostenfrei bestellen können.

Bitte bestellen Sie auf dem beiliegenden Formular das von Ihnen benötigte Sammlungsmaterial bis zum 19.05.2024. Zur Auswahl stehen:

1. Sammellisten:
Die Sammellisten weisen Sie als Sammelnder der Haus- und Straßensammlung 2024 aus. Bitte beachten Sie, dass Sammellisten Urkunden sind. Dies bedeutet, dass alle Listen – auch die nicht benutzten – gleichzeitig mit der Sammlungsgesamtabrechnung (fortlaufend nach Nummern sortiert) an den Paritätischen zurückzusenden sind.

2. Plakate:
Es können auch in diesem Jahr farbige Plakate in der Größe DIN A 4 und/oder DIN A 3, die zur Werbung der Sammlung genutzt werden können, bestellt werden.

3. Sammeldosen:
Für die klassische Haussammlung stehen Ihnen bedruckte Sammeldosen zur Verfügung. Neben der Sammlung an der Haustür oder auf der Straße hat es sich bewährt diese auch zum Aufstellen innerhalb der Organisation oder bei Veranstaltungen zu nutzen.

Uns ist bekannt, dass die Paritätische Haus- und Straßensammlung für die Mitgliedsorganisationen und Kreisverbände, die sich daran beteiligen, Arbeit und Mühe mit sich bringt. Doch wir gehen davon aus, dass sich der Einsatz lohnt, denn ein gutes Sammelergebnis ist sowohl für die Organisation ein Gewinn als auch für die Hilfesuchenden, denen Ihr und unser soziales Engagement gilt. Auch stellt die Sammlung ein wichtiges Stück Öffentlichkeitsarbeit dar und trägt dazu bei, die Arbeit des Paritätischen und seiner Mitgliedsorganisationen den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes näher zu bringen.

Wir können Ihnen nur die Empfehlung geben, sich intensiv an der Haus- und Straßensammlung zu beteiligen. Mitgliedsorganisationen, die sich bisher noch nicht an der Sammlung beteiligt haben, sollten ernsthaft prüfen, ob sich eine Teilnahme nicht doch ermöglichen lässt.

Wir wünschen allen Helferinnen und Helfern viel Erfolg und sagen jetzt schon ein herzliches Dankeschön in der Hoffnung, dass sich die Bevölkerung in Niedersachsen unserer sozialen Arbeit aufgeschlossen zeigt.

Bestelllisten für die Haus- und Straßensammlung können Sie HIER herunterladen.

Revolvingfonds
Für die Investition in soziale Infrastruktur (Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Investitionen in den zeitgemäßen Ausbau, Neubau, Umbau und Sanierungsmaßnahmen sowie für die in diesem Zusammenhang stehende betriebsnotwendige Ausstattung) vergibt das BMFSFJ ein zinsloses Darlehn im Rahmen des sog. Revolvingfonds.

Antragsunterlagen und Erklärungen zum Revolvingfonds finden Sie hier:

Antrag vorzeitiger Maßnahmenbeginn

Antrag Revolvingfonds

Bestimmungen Revolvingfonds 2020

De-minimis-Erklärung

Weitere Infos und den Subventionswertrechner finden Sie auf der Seite der Bank für Sozialwirtschaft:

https://www.sozialbank.de/produkte/finanz-und-liquiditaetsmanagement/revolvingfonds

Finanzhilfen für Mitgliedsorganisationen
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Niedersachen e. V. kann direkt und über seine Kreisverbände Finanzhilfen, sog. Beihilfen, an seine Mitgliedsorganisationen vergeben.
Beihilfen des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Niedersachen e.V. dienen der Unterstützung der Mitgliedsorganisationen. Sie sollen zur Fortentwicklung einer sozialen Infrastruktur in Niedersachsen dienen. Mit ihrer Hilfe sollen außergewöhnliche Belastungen abgefedert oder Projekte ermöglicht werden, die nicht Bestandteil der regulären Arbeit in der Organisation sind. Sie sind nicht für eine Dauerfinanzierung geeignet. Die Förderung durch den Paritätischen Niedersachsen kann nur nachrangig erfolgen. Dies bedeutet, dass Kosten, die durch andere Förderer abgedeckt sind, nicht gefördert werden können. Darüber hinaus dürfen die Kosten für die Anschaffung noch nicht entstanden sein, ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist nicht möglich.
Wo kann ein Antrag gestellt werden?
Den Antrag auf eine Beihilfe muss bei dem zuständigen Kreisverband gestellt werden. Der Kreisverbandsrat kann den Antrag entscheiden oder an den Landesverband weiterleiten. Überregionale Mitgliedsorganisationen (z.B. Landesverbände) stellen ihren Antrag direkt an den Paritätischen Landesverband.
Eine Antragstellung ist mit unserem beschreibbaren Antragsformular möglich. Dieses können Sie hier herunterladen oder per Mail anfordern.
Die 2. Seite des Verwendungsnachweisformulars als beschreibbare PDF können Sie hier herunterladen.

 

 

 

Ihr Ansprechpartner

Fabian Hüper

Paritätischer Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V.

Gandhistraße 5a

30559 Hannover

05 11 /5 24 86-361 

05 11 /5 24 86-333

Ihre Ansprechpartnerin