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Struktur des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e.V.

Sie möchten gerne mehr über den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. erfahren, weil Sie Mitglied in einem Spitzenverband werden möchten, der sich für alle Menschen einsetzt? Weil Sie die Hilfe eines sozialen Dienstleisters benötigen, der kompetent und respektvoll mit Menschen umgeht? Oder weil Sie sich für eine sinnstiftende Arbeit im sozialen Umfeld interessieren? Ganz gleich, welche Motivation Sie auf diese Seite geführt hat – hier finden Sie Informationen zum Paritätischen, z.B. zur Verbandsstruktur, Organisation und Arbeitsweise. In der rechten Spalte können Sie Dokumente zu folgenden Themen downloaden:

  • Organigramm der Landesgeschäftsstelle
  • Struktur (Organe wie Vorstand, Verbandsrat und Mitgliederversammlung)
  • Regelwerke für Mitglieder (Satzung, Wahl-/Geschäftsordnung, Kreisverbandsordnung, Fachbereichsordnung, Beitragsordnung)
  • Aufnahmegrundsätze und Aufnahmeformular

Das Organigramm gibt einen Überblick zur Organisationsstruktur der Landesgeschäftsstelle in Hannover. Diese ist Sitz des Vorstands mit seinen Stabsstellen, den Geschäftsbereichen I (Kreisverbände, Wirtschaft und Finanzen) und II (Mitgliederförderung). Die sieben Abteilungen untergliedern sich in Referate und Organisationseinheiten. Von hier wird der Verband aus fachlich, politisch und organisatorisch geführt. Die Struktur veranschaulicht die wesentlichen Organe des Paritätischen (Vorstand, Verbandsrat, Mitgliederversammlung) sowie weitere Gliederungseinheiten (Kreisverbände; Fachbereiche). Die Regelwerke enthalten die Grundsätze/Ziele sowie die „Regeln" für die Bildung/Arbeit der Gremien und Untergliederungen des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Niedersachsen e. V.

Die Aufnahmegrundsätze sind verbandseinheitliche Mindestanforderungen für neue Mitgliedsorganisationen nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Gesamtverbandes. Im Wesentlichen sind das:

  1. Nach dem Selbstverständnis der Organisation ist kein anderer Spitzenverband zuständig.
  2. Die Organisation muss der Freien Wohlfahrtspflege zuzurechnen sein.
  3. Die Organisation muss gemeinnützig sein.
  4. Die Organisation darf nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen verfolgen.
  5. Die Organisation muss eine juristische Person sein.
  6. Die Organisation verfolgt unmittelbar wohlfahrtspflegerische Ziele ohne wesentliche methodische oder fachliche Beanstandungen.
  7. Die Organisation muss sich zu Toleranz und Zusammenarbeit innerhalb der Mitgliedsorganisationen bekennen.
  8. Die Organisation hat ihre Sitz bzw. übt ihre Tätigkeit aus im Bereich des jeweiligen Landesverbandes.
  9. Die Organisation muss über ein geordnetes Rechnungswesen verfügen.
  10. Die Organisation muss Satzung, Verbandsgrundsätze und Aufnahmegrundsätze anerkennen.

(Beschluss des Gesamtverbandes vom 28.10.1993)

Die Aufnahme von Mitgliedern in den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen e.V. erfolgt im Einvernehmen mit dem Gesamtverband durch Beschluss des Vorstandes.