
Christoph Gruber
Referent für Leistungs- und Entgeltverhandlungen SGB VIII beim Paritätischen Wohlfahrtverbandes Niedersachsen e.V.


Es gibt eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.12.2024, bei dem die Kalkulation einer Risikomarge im Bereich der stationären Hilfen zur Erziehung anerkannt wurde. Im Rahmen dieser Entscheidung wurde der Schiedsstelle eine Einschätzungsprärogative anerkannt. Das bedeutet, dass die Schiedsstelle eine entscheidende Stellung hat, ob und in welcher Höhe eine Risikomarge bei der Kalkulation eines Entgelts anerkannt wird. Aus diesem Grund hat die niedersächsische Schiedsstelle ein Positionspapier erarbeitet. Dieses soll dazu beitragen, den freien Trägern und den Jugendämtern eine Orientierung zu geben, unter welchen Voraussetzungen eine Risikomarge anerkannt bzw. abgelehnt werden könnte.
In dieser Veranstaltung wird dieses Papier besprochen. Im zweiten Teil der Veranstaltung werden verschiedene Aspekte des Umgangs mit unternehmerischen Risiken im Rahmen von Entgeltverhandlungen beleuchtet.
- Vorstellung des Positionspapiers der Schiedsstelle
- verschiedene Aspekte der Berücksichtigung von unternehmerischen Risiken im Rahmen von Entgeltverhandlungen

Referent für Leistungs- und Entgeltverhandlungen SGB VIII beim Paritätischen Wohlfahrtverbandes Niedersachsen e.V.

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