Krankenversicherung

Hospizleistungen (§ 39a SGB V)

Die Hospitzarbeit begleitet Menschen in ihrer letzten Lebensphase und ist eine wichtige Ergänzung der behandlungspflegerischen Leitungen wie der Spezialisierten Palliativversorgung.

Über die Krankenversicherung werden sowohl ambulante als auch stationäre Hospizleistungen finanziert (§39a SGB V).

Versicherte haben auch Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung (§39b SGB V) durch die Krankenkasse zu den Leistungen der Hospiz- und Palliativversorgung. Der Anspruch umfasst auch die Erstellung einer Übersicht der Ansprechpartner der regional verfügbaren Beratungs- und Versorgungsangebote. Die Krankenkasse leistet bei Bedarf Hilfestellung bei der Kontaktaufnahme und Leistungsinanspruchnahme.

Ambulante Hospizdienste

Ambulanten Hospizdienste erbringen palliativ-pflegerische Beratung und Unterstützung durch entsprechend qualifizierte, meist ehrenamtliche, Kräfte bei Ihnen Zuhause. Im Vordergrund der Hospizarbeit steht die menschliche Zuwendung und Begleitung. Sie ergänzt die darüber hinaus evtl. notwendigen grundpflegerischen und behandlungspflegerischen Leistungen durch einen Pflegedienst.

  • Diese "Sterbebegleitung" setzt also frühzeitig an, auch wenn überhaupt (noch) kein Pflege-, oder Palliativpflegebedarf besteht. Bspw. werden Patienten mit Tumorerkrankungen auch zu Chemotherapien begleitet oder die Hospizdienstkräfte sind im Anschluss daran "einfach nur" zu Hause anwesend.

Pflegenden Angehörigen bietet diese Arbeit Unterstützung und Entlastung bei der täglichen Betreuung und ggfls. Pflege, insbesondere im psychischen Bereich. 

Die ambulante Hospizarbeit versteht sich als Ergänzung zu anderen sozialen Diensten, wie Ärzten, Pflegediensten und Kirchen.

Ihre Dienste sind in der Regel kostenlos.

Stationäre Hospize

Ist eine palliativ-medizinisch und palliativ-pflegerischen Versorgung weder Zuhause noch im Pflegeheim möglich, so bieten stationäre Hospize eine Alternative.

Stationäre Hospize finanzieren sich in der Regel über Tagessätze, die sie von den Patienten erheben.

Werden Patienten in Hospizen (stationär oder teilstationär) palliativ-medizinisch behandelt und versorgt, weil eine ambulante Versorgung im Haushalt oder der Familie nicht möglich ist und sie keiner Krankenhausbehandlung bedürfen, so können sie einen Zuschuss zu den Kosten von ihrer Krankenkasse, teilweise auch über die Pflegekasse erhalten.

Nähere Informationen zu Preisen und Zuschüsse erhalten sie von den Hospizen direkt.