Krankenversicherung

Soziotherapie (§ 37a SGB V)

Die Leistungen der Soziotherapie sollen Menschen mit schwerer psychischer Erkrankung helfen, in ihrer Häuslichen Umgebung ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen in Anspruch zu nehmen. Durch die Soziotherapie soll eine Krankenhausbehandlung vermieden (wenn diese geboten, aber nicht ausführbar ist) oder verkürzt werden.

Ziel der Soziotherapie ist es, dem Patienten einen besseren Zugang zu seiner Krankheit zu ermöglichen, in dem Einsicht, Aufmerksamkeit, Initiative, soziale Kontaktfähigkeit und Kompetenz gefördert werden. Die Leistung Soziotherapie setzt voraus, dass der Patient die Therapieziele erreichen kann.

Auch diese Leistung setzt eine fachärztliche Verordnung voraus.

Der Anspruch besteht für höchstens 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall.