Krankenversicherung

Zuzahlungen als Eigenbeteiligung

Der Gesetzgeber hat mit der Gesundheitsreform 2006 für fast alle Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen festgelegt.

Zuzahlungen gibt es in der Pflegeversicherung auch teilweise bei Pflegehilfsmitteln.

Für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege gibt es folgende Zuzahlungen:

  • pro Verordnung Häusliche Krankenpflege: 10,- € sowie
  • 10 Prozent der Kosten der jeweiligen Leistung Häusliche Krankenpflege, allerdings begrenzt auf die ersten 28 Tage des Leistungsbezugs pro Kalenderjahr.

Belastungsgrenzen (Zuzahlungsgrenze)

Für alle Zuzahlungen, seien es bei Medikamenten oder Häuslicher Krankenpflege gilt eine Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen des Versicherten bzw. des Haushaltes.

Für chronisch Kranke, die wegen derselben schwerwiegenden Krankheit in Dauerbehandlung sind, gilt eine Belastungsgrenze von 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt. Seit 2008 gilt diese Regelung für jüngere chronisch Kranke nur noch, wenn sie sich regelmäßig an Gesundheits- bzw. Krebsfrüherkennungsuntersuchung beteiligen bzw. in sogenannte strukturierte Behandlungsprogramme (DMP) eingeschrieben sind (=teilnehmen). Nähere Informationen, insbesondere zu den jeweiligen Altersgrenzen, erhalten Sie durch Ihre bzw. die zuständige Krankenkasse.

 

Erreicht man die Zuzahlungsgrenze (durch Nachweis der einzelnen Belege), bescheinigt die Krankenkasse dies. Mit dieser Bescheinigung ist man von weiteren Zuzahlungen im laufenden Jahr befreit.

Man kann die Befreiung in der Regel auch schon am Jahresanfang erhalten, indem man den Zuzahlungsbetrag des Jahres pauschal an die Krankenkasse überweist und von dort die Befreiungsbescheinigung erhält. Dann spart man sich das Sammeln der Belege und zahlt auf keinen Fall mehr als notwendig.

Zuzahlungsrechner

Die Krankenkassen bieten oft auf ihren Internetseiten sogenannte "Zuzahlungsrechner" an, auf denen man online die persönliche Belastungsgrenze anonym ermitteln kann.